Bachelorarbeit: Presselandschaft im Wandel? Zur Presserezeption des Stern-Titels „Wir haben abgetrieben!“ vom 6. Juni 1971

von Ilka Braun



Zusammenfassung

In der vorliegenden Bachelorarbeit stellt die Autorin die Bedeutung der Medien für die Wandlungsprozesse der ‚langen 1960er Jahre‘ im Allgemeinen und für die Neue Frauenbewegung im Speziellen heraus. Auf der Quellengrundlage des von Alice Schwarzer ins Leben gerufenen Dokumentationszentrum zur Frauenfrage, des FrauenMediaTurms in Köln, rekonstruiert sie das Presseecho auf die Veröffentlichung des provokanten Stern-Titels „Wir haben abgetrieben“ und kann verschiedene, durchaus kontroverse Reaktionen herausarbeiten. Dabei zeigt sich, dass die öffentlichkeitswirksame Aktion rückblickend sowohl einen entscheidende Etappe innerhalb der Entwicklung vom sogenannten Konsensjournalismus hin zum kritischen Informationsjournalismus, als auch auf dem Weg zur Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft war.

Abstract

In her Bachelor-Thesis Ilka Braun emphasizes the importance of the press and the media concerning the political and social changes during the long Sixties generally and with regard to the feminist movement in the 1970’s in particular. Based on the sources which were offered by the FrauenMediaTurms in Cologne, she reconstructs the response to the provocative cover „Wir haben abgetrieben“ in the magazine Stern. Thus she is able to expose various different opinions. In retrospective it becomes apparent that the campaign was highly important for the transformation of the German press as well as for the emancipation of women.

Einleitung

‹1› „Wir haben abgetrieben!“ – mit dieser provokativen Schlagzeile war das Titelblatt des „Stern“1) in der Woche des sechsten Juni 1971 versehen. 374 Frauen bezichtigten sich der Abtreibung, um die Öffentlichkeit auf das Unrecht hinzuweisen, das der Paragraph 218, der die Abtreibung kriminalisierte, für sie darstellte. Sie erklärten: „Ich bin gegen den § 218 und für Wunschkinder.“2)

‹2› Der Paragraph 218 StGB lautete wie folgt: „Eine Frau, die ihre Leibesfrucht abtötet oder die Abtötung durch einen anderen zulässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. […]“3) Eingeführt ins Reichsstrafgesetzbuch im Jahr 1871, war dieser Paragraph schon damals für Liberale und Feministinnen ein Unrecht, das sie in die Öffentlichkeit zu tragen versuchten.4) Der Paragraph blieb über ein Jahrhundert bestehen, bis er in einer von Liberalisierung, Reformwillen und Umbruch erfüllten westdeutschen Gesellschaft – und mithilfe des provokativen Titelbilds – endlich die für Veränderungen nötige Aufmerksamkeit erhielt.

‹3› Den Rahmen dieser Arbeit bildet die These, dass ein solches Titelbild – welches auch 1971 noch einen gesellschaftlichen Normbruch erster Güte darstellte – fünfzehn Jahre zuvor, in einer von konservativen Werten regierten Gesellschaft, niemals veröffentlicht worden wäre. Es hätte einen empörten Aufschrei in der Gesellschaft gegeben, der so bald nicht verhallt wäre. Aber vielmehr noch: Keine Zeitung, keine Wochenzeitschrift wäre überhaupt daran interessiert, geschweige denn in der Lage dazu gewesen, einer solchen Provokation eine Plattform zu bieten.

‹4› Dieser Vermutung folgend soll in dieser Arbeit der Wandel beschrieben werden, den die westdeutsche Gesellschaft und insbesondere die westdeutsche Presselandschaft in den langen 1960er Jahren5) durchliefen, um dann anhand der Presserezeption des „Stern“-Titelbilds „Wir haben abgetrieben!“ zu untersuchen, ob sich der verheißene Wandel tatsächlich auch in der Berichterstattung widerspiegelt, oder ob sich vielleicht sogar vielmehr konservative Kontinuitäten in der Berichterstattung über ein so polarisierendes Thema wiederfinden.

‹5› Zum ersten stellt sich die Frage, ob die Presserezeption des „Stern“-Titelbildes tatsächlich so groß war, wie immer behauptet wird, denn: In jedem Aufsatz, der sich auf das Titelbild bezieht, wird dessen durchschlagender Erfolg im Anstoß einer neuen öffentlichen Debatte um den Paragraphen 218 hervorgehoben.6) Könnte sich dieser Forschungskonsens durch eine Auswertung des Quellenmaterials bestätigen, so ließe sich bereits belegen, dass sich die Presselandschaft in den langen 1960er Jahren mindestens so weit gewandelt hätte, dass die Medien sich allmählich als Forum öffentlicher Auseinandersetzungen verstanden und nicht nur als gehorsame Berichterstatter im Auftrag des Staates agierten.7)

‹6› Zweitens muss nicht nur das Ausmaß der Presse-Reaktionen untersucht werden, sondern auch deren Inhalt. Denn in der Forschung wird überwiegend der Anschein erweckt, als wäre die Debatte, die in den Medien über die Abtreibung geführt wurde, vorwiegend eine positive, eine vom Liberalisierungsgeist gezeichnete gewesen – vielleicht abgesehen von den (vorhersehbar negativen) Reaktionen insbesondere der katholischen Kirche.8) Aber wie sahen die einzelnen Reaktionen aus? Waren die Beiträge zur Debatte tatsächlich alle so liberal, wie man sie sich in der ‚verwandelten‘ Bundesrepublik vorstellen möchte? Oder manifestierten sich in der Diskussion eines solch kontroversen Themas nicht sogar konservative Kontinuitäten in der Presselandschaft? Welche Stellung nahmen einzelne Publikationen in der Abtreibungsdebatte ein und wie gestaltete sich dementsprechend ihre Berichterstattung? Die Beantwortung dieser Fragen wird den Schwerpunkt der Quellenauswertung ausmachen.

‹7› Die langen 1960er Jahre sind als „Dekade des Aufbruchs“9) in den letzten Jahren mehr und mehr in den Fokus der Forschung gerückt, einen Querschnitt der Entwicklungen dieser „Dynamische Zeiten“ bietet der gleichnamige Sammelband.10) Werner Faulstichs Publikationen zur Kultur der jeweiligen Jahrzehnte bieten ebenfalls hilfreiche Fallstudien, beispielsweise zur Entwicklung der Tagespresse in den einzelnen Jahrzehnten.11) Auch das „Handbuch zur Kultur- und Mediengeschichte der Studentenbewegung“ bietet über „1968“ hinaus einen Eindruck über die Veränderungen dieser Jahre.12) Dagmar Herzogs Beschreibung der „Politisierung der Lust“ beschreibt darüber hinaus sehr gut den Wandel, den die Gesellschaft im Umgang mit Sexualität durchlief.13)

‹8› Wenn es um die Entwicklung der Presse- und Medienlandschaft im 20. Jahrhundert geht, so kann keine Arbeit verfasst werden, ohne auf die umfassende Darstellung der Geschichte der westdeutschen Medienöffentlichkeit von Christina von Hodenberg Bezug zu nehmen.14) Daniela Münkels Veröffentlichung bietet außerdem einen detaillierten Überblick über einzelne Publikationen wie den „Stern“ oder die „Bild“ und deren Veränderungen im Laufe der 1960er Jahre.15)

‹9› Bei der Aufarbeitung der Neuen Frauenbewegung, deren Geschichte eng mit der Abtreibungsdebatte verzahnt ist, wird noch großer Forschungsbedarf gesehen – Abhandlungen haben oft einen regionalen Schwerpunkt, überhaupt sind umfassende Darstellungen rar.16) Eine Ausnahme stellt die Geschichte der Abtreibung selbst dar. So schrieb beispielsweise Dirk von Behren eine Arbeit über den Paragraphen 218.17) Die Beziehung der Massenmedien zur Neuen Frauenbewegung und damit zusammenhängenden Themen ist jedoch weitaus weniger erforscht. Kristina Schulz beispielsweise hat zwar eine umfangreiche Arbeit zur Frauenbewegung in Frankreich und Deutschland vorgelegt, geht aber auf die Rolle der Medien nur auf zwei Seiten ihrer Arbeit ein.18) Dies ist ein großes Versäumnis, wenn man bedenkt, welch große Rolle die Medien – allen voran natürlich der „Stern“ – in der Konstituierung der Neuen Frauenbewegung oder der Enttabuisierung von Themen des Privaten spielten.19)

‹10› Die Auswahl der Quellen beruht auf dem Bestand des FrauenMediaTurms in Köln, einem Archiv und Dokumentationszentrum, dem „einzigen Universalarchiv zur Frauenfrage in Deutschland“20), das 1984 von Alice Schwarzer ins Leben gerufen wurde. Neben Pressedokumentationen zur deutschen Frauenbewegung allgemein wurde auch eine Pressedokumentation zur Debatte um den Paragraphen 218 erstellt.

‹11› Für diese Arbeit wurde vornehmlich das Material beachtet, das die westdeutsche Pressedokumentation um den Paragraph 218 für das Jahr 1971 umfasst, außerdem das der Jahre 1962 bis 1970 und 1972.21) Die Analyse beschränkt sich jedoch auf die Presseartikel des Monats, in dem die berüchtigte „Stern“-Ausgabe veröffentlicht wurde: Juni 1971.22)

‹12› Die Pressedokumentation des Jahres 1971 beinhaltet Artikel von rund 18 Tages- und Wochenzeitungen sowie Illustrierten. Wird die Anzahl der in der Dokumentation repräsentierten Publikationen mit der Bandbreite und Anzahl an Publikationen in den 1970er Jahren verglichen, lässt sich feststellen, dass die Pressedokumentation keineswegs vollständig ist. Aus diesem Grund muss unbedingt festgehalten werden, dass alle im Folgenden anhand der Quellen ermittelten Ergebnisse, die Aussagen über Liberalisierungstendenzen oder konservative Kontinuitäten in der Presselandschaft ermöglichen sollen, nur eine Tendenz darstellen können.

‹13› Dies ist auch der Fall, da nur die zeitnahen Reaktionen auf das „Stern“-Titelbild untersucht werden. Eine gesichertes Urteil darüber, ob sich in den Reaktionen der Presse die Wandlungsprozesse der langen 1960er Jahre widerspiegeln, kann nur dann getroffen werden, wenn eine diesen ganzen Zeitraum umfassende Auswertung provokativer Themen23) und deren Behandlung in den Medien zum Vergleich zur Verfügung stünde. Eine solch erschöpfende Auswertung der westdeutschen Presseinhalte gibt es jedoch nicht. Trotz alledem bietet der Querschnitt, den die Pressedokumentation des FrauenMediaTurms widergibt, sicherlich einen spannenden Einblick in die Berichterstattung zur Abtreibungsdebatte und ermöglicht eine Einschätzung über Ausmaß und Grenzen der Liberalisierung in der westdeutschen Presselandschaft.

‹14› In den zwei folgenden Kapiteln der Arbeit wird nun untersucht, wie dieser potentielle Wandel in Gesellschaft und Presselandschaft aussah, der die Veröffentlichung des „Stern“-Titelbilds als Konsequenz nach sich zog. Im vierten Kapitel wird die Geschichte der Abtreibung kurz umrissen und der Entstehungskontext der „Stern“-Aktion beschrieben. Im fünften Kapitel soll dann analysiert werden, ob sich der verheißene Wandel tatsächlich auch in der Berichterstattung – in diesem Fall in der Presserezeption des benannten „Stern“-Titelbilds – widerspiegelt oder ob sich vielleicht sogar vielmehr konservative Kontinuitäten in der Berichterstattung eines so polarisierenden Themas wiederfinden.

Die langen 1960er Jahre – die westdeutsche Gesellschaft im Wandel

Die Liberalisierung der westdeutschen Gesellschaft

‹15› „Gesellschaft im Aufbruch“24), „dynamische Zeiten“25), „Wendezeit der Bundesrepublik“26)– all das sind Bezeichnungen, die den „langen 1960er Jahren“ zugeschrieben werden.27) Es war das lange Jahrzehnt, in dem die konservativen Traditionen und Kontinuitäten der späten 1940er und frühen 1950er Jahre auf Gegenwehr, auf Modernisierungs- und Reformwillen trafen.28)

‹16› Die Nachkriegsgesellschaft der Bundesrepublik hatte sich in den Kontinuitäten aus Kaiserreich und Weimarer Republik – teils auch aus dem Nationalsozialismus – Stabilität für die junge Republik versprochen, was zu einer „Fortwirkung traditionell deutscher Ordnungsvorstellungen in Politik und Gesellschaft“29) führte.30) Es herrschte trotz der Programme unterschiedlicher Parteien politischer Konsens zugunsten der staatlich verordneten Harmonie.31) Doch in den späten 1950er Jahren begann ein Transformationsprozess, der „tiefgreifende Veränderungen […] in politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht“32) mit sich brachte.33)

‹17› Diese Veränderungen waren durch eine zunehmende Stabilisierung der Republik möglich geworden: Die politische Lage war so sicher, wie sie in einer bipolaren Weltordnung sein konnte und das sogenannte Wirtschaftswunder hatte Wohlstand und Massenkonsum für einen Großteil der Bevölkerung möglich gemacht. Auch die Ausweitung des Bildungssystems, eine fortschreitende Säkularisierung und nicht zuletzt eine sich ausbreitende Reichweite und Rolle der Medien trugen ihres zu einem Wandel von Normen und Werten bei.34)

‹18› Spätestens gegen Ende der 1960er Jahre war die Bundesrepublik nicht mehr die, die sie noch zehn Jahre zuvor gewesen war. „Partizipation, Diskussion und Konflikt“35) waren an die Stelle getreten von einer vom Staat verordneten Harmonie und einer dementsprechend unpolitischen Öffentlichkeit.36) Eine Pluralisierung der Lebensstile führte zu einer Pluralisierung und auch Polarisierung jedweder gesellschaftlicher Bereiche, Gruppen und Generationen37) und schließlich zu deren zunehmender Politisierung.38)

‹19› Oft wird der große Wandel mit den Jahren um „1968“ gleichgesetzt, und tatsächlich entwickelte sich in den späten 1960er Jahren eine besondere Dynamik: Ohne die Ereignisse und die damit verbundenen öffentlichen Diskurse rund um „1968“ wäre der Wandel, der die Bundesrepublik durchzog, möglicherweise langsamer von statten gegangen.39) Und doch war es eben ein „langfristiger Wandel von Mentalitäten und Normen“40), mindestens ausgedehnt auf den Zeitraum der langen 1960er Jahre. „1968“ kann als Katalysator des Wandels, vor allem aber auch als Produkt des Wandels angesehen werden.41) Das große Verdienst der Bewegung besteht rückblickend darin, politisches Engagement außerhalb der Parteien hoffähig gemacht zu haben, indem sie unter anderem dafür sorgte, dass Protestaktionen – deren Ziel die Offenlegung von Missständen in Gesellschaft und Politik sind – nach „1968“ „selbstverständlicher Gegenstand öffentlicher Berichterstattung“42) wurden. In der Konsequenz bedeutete dies, dass politische Randthemen so den Weg in die bundesdeutsche Öffentlichkeit fanden und – je nachdem, wie sich die Gesamtgesellschaft mit den Forderungen nach Veränderung identifizierte – dann letztendlich auch Themen parlamentarischer Debatten wurden. Es lässt sich festhalten, dass „1968“ gesellschaftlichen Transformationsprozesse insofern beschleunigte, als dass durch die Neuauslotung der Beziehungen zwischen Gesellschaft, Politik und Medien ein Nährboden für die Konstitution der Neuen Sozialen Bewegungen in den folgenden Jahren geschaffen wurde, welche ihrerseits die Dynamik des Wandels, der in den späten 1950er Jahren begonnen hatte, bis heute weiter vorantreiben konnte.43)

Die westdeutsche Gesellschaft zwischen Sexualkonservativismus und ‚Sexueller Revolution‘

‹20› Für diese Arbeit, in deren Zentrum eine provokative Aktion steht, die eine Debatte aus dem Privaten und der Intimsphäre der Frau an die Öffentlichkeit brachte, ist vor allem interessant, wie sich der Wandel der westdeutschen Gesellschaft im Umgang mit Themen der Sexualität äußerte.

‹21› Das dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg übergeordnete Ziel war Restabilisierung. Dies galt nicht nur im großen regierungspolitischen oder gesamtgesellschaftlichen Kontext, sondern bis in die kleinste gesellschaftliche Institution hinein: Eine „Sehnsucht nach Normalisierung“44) nach der schweren Kriegszeit führte zu einer Idealisierung der Familie und der Ehe. In den frühen Jahren der Bundesrepublik fand so eine „Desexualisierung von Gesellschaft, Kunst und Kultur“45) statt, die jegliche Diskussionen über Sexualität aus der Öffentlichkeit verbannte.46)

‹22› Die konservative Sexualpolitik, die in den Jahren der Adenauer-Regierung praktiziert wurde, propagierte die klassische „Hausfrauenehe“ – die Frau der 1950er Jahre war eine elegante Ehefrau und fürsorgliche Mutter, die den Broterwerb dem Ehemann überließ – und kriminalisierte entsprechend alle Handlungen, die diesem Idealbild widersprachen.47) Unterstützt wurden diese politischen Handlungen von konservativen Publizisten, die die sexualpolitischen Debatten der Öffentlichkeit bestimmten.48)

‹23› So waren die 1950er Jahre geprägt von einem Klima, das keinen Raum für Emanzipationsbestrebungen jedweder Art ließ, sei es die weibliche Berufstätigkeit, die freie Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln49) zur Geburtenkontrolle oder gar die Möglichkeit einer Abtreibung.50) Diese konservative Sexualmoral sollte noch bis in die frühen 1960er Jahre anhalten, bis Wertewandel und ‚Sexuelle Revolution‘ Einzug in die westdeutsche Gesellschaft hielten.51) Der Sexualkonservativismus wich einer „Kommerzialisierung, Liberalisierung und Politisierung von Sexualität“52): Die bestehenden Geschlechterbeziehungen wurden – nicht nur von der aufstrebenden Studentenbewegung – zunehmend in Frage gestellt.53)

‹24› „Das Private ist politisch!“54), das war eine Parole der 1968er-Bewegung, die unter anderem die ‚Sexuelle Revolution‘ vorantrieb. Die Neue Frauenbewegung, deren Kampf um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung seinen Ursprung unter anderem in der Studentenbewegung hatte, übernahm diese Parole.55)

‹25› Die Frauenbewegung politisierte daher die langsam aufkommende Kritik der Geschlechterverhältnisse, indem sie entsprechende Probleme und Konflikte aus dem Schutz des Privaten zurück in die Öffentlichkeit brachten.56) „Fragen von Mutterschaft, Arbeit und Gleichheit, Sexualität und […] den Ausschluss aus Öffentlichkeit und Politik“57) wurden mit Hilfe erster Pionierprojekte und neuer Ideen in die Öffentlichkeit getragen, um Veränderungen in der Gesellschaft zu erzielen.58)

‹26› Erst das Titelbild des „Stern“ im Juni 1971 und der daraus resultierende öffentliche Kampf um Paragraph 218 vereinte die vielen unterschiedlichen Gruppierungen: Die Forderung nach Abschaffung des Abtreibungsparagraphen schaffte ein „kollektives Wir-Gefühl“59), das den tatsächlichen Startschuss für eine Neue Frauenbewegung gab.60)

‹27› Wie bereits erwähnt, nahm die Frauenbewegung ihren Anfang in der „68er“-Bewegung, jedoch hatte vor allem der bereits vor „1968“ begonnene Wertewandel und der Wandel der Medien, der im Folgenden beschrieben wird, in Gesellschaft und Politik eine Bereitschaft ausgelöst, die Geschlechterbeziehungen der wachsenden Demokratisierung entsprechend neu auszuloten.61)

Die westdeutsche Presselandschaft zwischen Wandel und Kontinuität

‹28› Die Geschichte der westdeutschen Medien- und Presselandschaft spiegelt sich im Wandel und der Politisierung der westdeutschen Gesellschaft wider: Auch in der Presselandschaft vollzog sich ein Wandel, der gleichzeitig wiederum als Motor des gesellschaftlichen Wandels agierte.62) Diese Veränderungen, durch die es letztlich möglich wurde, ein so provokatives Titelbild wie das des „Stern“ im Juni 1971 zu veröffentlichen, werden nun genauer beschrieben.

Der Wandel der Presselandschaft – vom Konsens zur Kritik

‹29› Schon die Alliierten erkannten, dass eine Demokratisierung von Staat und Gesellschaft eng mit einer Demokratisierung der Medienlandschaft und ihrer Akteure zusammenhing. Deshalb verwandten insbesondere die Westmächte große Kräfte darauf, die Medienlandschaft zu entnazifizieren.63) Der Neuaufbau der Medienlandschaft wurde als wichtiger „Bestandteil eines von außen angeleiteten Demokratisierungsprogramms“64) angesehen, mit dem zusätzlichen Ziel, die Medien selbst als Instrument der Demokratisierung von innen zu etablieren.65)

‹30› Die ersten vier Jahre der Nachkriegszeit wurden medienpolitisch durch die Lizenzpolitik der Alliierten bestimmt. Durch die gezielte Vergabe von Lizenzen konnte weitgehend gesteuert werden, welche Verleger und Publizisten sich in der jungen Bundesrepublik etablieren konnten: zumeist junge, durch die NS-Zeit nicht vorbelastete Menschen.66) Nach dieser Zeit der Beschränkungen und Kontrolle fand dann eine „voranschreitende Pressekonzentration bei gleichzeitiger Bedeutungszunahme der Massenpresse“67) statt.68)

‹31› Dabei zeichnet die Art der journalistischen Praxis der 1950er Jahre ein bedeutend anderes Bild als die der 1960er Jahre: Zu Beginn der 1950er Jahre fand man das Bild einer depolitisierten Bundesrepublik und einer dementsprechend restaurativen Medienpolitik vor:69) Die Massenmedien wurden vom Staat zum Instrument der „Konsensherstellung degradiert“70). Diese Politik betrieb Konrad Adenauer: Er verstand die Massenmedien lediglich als „Transmissionsriemen zwischen Regierung und Bevölkerung“71), die Medien, die nicht in seinem Sinne und auf sein Ziel des nationalen Konsens hin berichteten, wurden von ihm entsprechend wenig gewürdigt.72)

‹32› Die Massenmedien sahen sich aber auch selbst als „verantwortungsbewußter Erzieher der Massen“73), und pflegten eine Berichterstattung, die regierungsstabilisierend wirken sollte – was letztlich zu einer Stabilisierung der Demokratie führen sollte.74) Gleichzeitig bedienten sie damit auch die Nachfrage des Publikums: Denn dieses wollte genau jenes Bild von Konsens und Harmonie in Staat und Gesellschaft von den Medien vermittelt bekommen.75) Politische Berichterstattung war nicht gefragt. Dies galt nicht nur für den Bereich des Pressewesens, auch das frühe Fernsehen stellte sich auf den Wunsch des Publikums ein: den Rückzug ins Private, wo große Politik nicht weiter relevant erschien.76)

‹33› Doch der langsame Wandel, der die westdeutsche Gesellschaft in den 1950er Jahren zu ergreifen begann, führte zu einer Veränderung und einer Politisierung der Presse- und Medienlandschaft. Dies schlug sich wiederum im Wandel der Gesellschaft nieder, denn die Medien passten ihr Angebot an die erhöhte Nachfrage eines interessierter werdenden Publikums an. Das bedeutete mehr Politik und mehr Informationen über soziale Missstände. Das Wissen, das dem Publikum auf diese Weise vermittelt wurde, begünstigte wiederum die weitere Politisierung der Gesellschaft.77)

‹34› „Vorantreiber“ des Wandels insbesondere in den Medien waren die „45er“, die Generation, die zwischen Anfang der 1920er und 1930er Jahre geboren und so von der Ideologie des Nationalsozialismus weitgehend unberührt geblieben waren.78) Im Laufe der 1950er und 1960er Jahre konnten sich viele „45er“ im Journalismus profilieren und propagierten „den Übergang vom Konsensjournalismus zur ‚Zeitkritik‘“79), unter deren Schirm sie als „Meinungsbildner und Volkserzieher“80) Diskussion und Widerspruch als nötige Mittel ansahen, um ein ihrer Meinung nach durch und durch demokratisches System zu ermöglichen.81)

‹35› Den Glauben, dass ein kritischer Journalismus vonnöten sei, um die Bundesrepublik zu stärken, teilten jedoch nicht alle Journalisten. In den 1960er Jahren fand zwar eine Politisierung, aber auch eine Polarisierung der Presselandschaft statt: Während die „45er“ Traditionen und Konsens als rückständig und reformbedürftig befanden, hielten andere am Konservativen fest. Axel Springer sortierte in seinen Redaktionen Journalisten mit liberalen Tendenzen sogar aus und suchte entsprechend persönlich nach Redakteuren, die seine politische Überzeugung teilten.82) Bewegten sich liberale Publikationen immer weiter ins linke Feld, so bewegten sich die Zeitungen des Springer-Verlags gerade in die entgegengesetzte Richtung.83)

‹36› Bei all dem Veränderungsgeist muss also auch festgehalten werden, dass konservativ orientierte Blätter ihre Überzeugung nicht einfach aufgaben sondern durchaus an der Berichterstattungspraxis der frühen 1950er Jahre festhielten. Zu den Entwicklungen gehörte auch, dass ein Klima entstand, indem es „Toleranz gegenüber unterschiedlichen Auffassungen“84) geben konnte. Die Lager waren zwar auseinander gerückt, doch letztendlich unterstrich diese Tatsache viel mehr die Idee einer politisierten, dynamischen Gesellschaft und Presse.85)

‹37› Oft wird für den Beginn des Umbruchs in den Medien und die Konstitution einer „kritischen Öffentlichkeit“ das Jahr 1962 angesetzt, als die Spiegel-Affäre die Medien bestimmte und liberale und konservative Verleger gleichermaßen Stellung bezogen: zum Ausmaß, in dem die Politik in die Pressefreiheit eingreifen durfte – mit einem Gesamtkonsens darüber, dass den Medien in einer Demokratie eine größere Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen zugestanden werden sollte.86)

‹38› Andere sprechen „1968“ eine sehr große Rolle im Liberalisierungsprozess der Medien zu.87) Ohne Zweifel hatten die Massenmedien und die Protestbewegungen eine große Wechselwirkung aufeinander. Zum einen manifestierte sich für „1968“ zum ersten Mal, was für spätere soziale Bewegungen offensichtlich war: Die Medien waren für die Protestbewegung unabkömmlich, um Forderungen in die Öffentlichkeit zu bringen. Dementsprechend lotete die Protestbewegung Wege aus, wie sie in Beziehung zu den Medien treten konnte.88) Die Medien waren für die Protestbewegung „Kontrahenten, Unterstützer und Multiplikatoren“.89) Zum anderen führte die Berichterstattung über die Bewegung und deren Kritik an sozialen und politischen Missständen zu einer weiteren Politisierung und Liberalisierung der Medien, welche sich immer mehr als Diskussionsforum und Mittler zwischen Gesellschaft und Politik verstanden.90)

‹39› Weder das Jahr 1962 noch „1968“ können jedoch als Zäsuren gesehen werden, die einen plötzlichen Umbruch der Medienlandschaft herausforderten. So wie sich Gesellschaft und Werte langsam veränderten, tat dies auch die Presse- und Medienlandschaft, auch wenn Ereignisse wie die Spiegel-Affäre oder die Auseinandersetzung der „1968er-Generation“ mit den Medien das Ihre zur Dynamisierung von Liberalisierungsprozessen beitrugen.91) Gleichzeitig müssen die Ereignisse aber vielmehr als Symptome bzw. Stadien des bereits einige Jahre zuvor eingesetzten Liberalisierungsprozesses gesehen werden, der Medien, Gesellschaft und Politik erfasste.92)

Die Politisierung der Illustrierten

‹40› Der Wandel, der in Gesellschaft und Medien stattfand, lässt sich exemplarisch am Beispiel der Entwicklung der Illustrierten darstellen. Die Veröffentlichung eines Illustrierten-Titelbilds, auf dem Frauen zugeben, einen Normen- und Gesetzesbruch vorgenommen zu haben, wurde erst durch die vielseitigen Liberalisierungsentwicklungen der Presse- und Medienlandschaft möglich.

‹41› Die Illustrierten und Magazine hatten neben der Tagespresse seit den 1950er Jahren an Bedeutung gewonnen – etwa die Hälfte der westdeutschen Bevölkerung las wöchentlich eine Illustrierte.93) Der große Erfolg der Illustrierten in den frühen Jahren der Bundesrepublik lässt sich am Wunsch des Publikums nach einer konfliktfreien, harmonischen Gesellschaft festmachen:94) Diese Welt boten die Illustrierten ihrem Publikum. Referenten des Bundespresseamts gingen Mitte der 1950er Jahre in die Redaktionen der Illustrierten, um für einen Anstieg politischer Themen zu werben – die Redakteure dagegen waren „ängstlich darauf bedacht, von politischen Themen Abstand zu halten“.95) Eine Orientierung an Harmonie, „Familie und Heim“96) war für sie der wahre Garant für Erfolg auf dem Markt.

‹42› Auch der zu Beginn der 1950er Jahre starke Sexualkonservativismus spiegelte sich in der Illustrierten-Landschaft wider: So wurde 1957 die „Selbstkontrolle der Illustrierten“ gegründet, mit Hilfe derer es „die zeitgenössisch diagnostizierte ‚Sexwelle‘ durch eine Selbstverpflichtung der Medien zurückzudrängen“97) galt.

‹43› Aber der Wandel hin zu einer offeneren und differenzierteren Gesellschaft und einem kritischeren Journalismus machte auch vor der Welt der Illustrierten nicht Halt. Das „Ideal der harmonischen Familie“98) wurde nun vom Publikum weniger nachgefragt als ein gewisses Maß an politischer Information. So mussten die Illustrierten dieser neuen Nachfrage nachkommen, um ihren Platz auf dem Markt zu behalten. Diese Politisierung brachte ihnen überragende Verkaufszahlen.99) Bereits 1962 sahen die Referenten des Bundespresseamtes, die einige Jahre zuvor noch Werbung für „mehr Politik“ bei den Illustrierten gemacht hatten, in der Politisierung der Illustrierten ein zunehmendes Problem.100)

‹44› Die Dynamik des Wandels war aber nicht aufzuhalten. Politik verkaufte sich – und auch die Thematisierung von Sexualität entwickelte sich dem Wertewandel entsprechend: Hatten die Illustrierten sich 1957 noch freiwillig zur Selbstkontrolle verpflichtet, erhöhten sie bereits Anfang der 1960er Jahre ihre Berichterstattung über Themen der Sexualität außerhalb der Familiensphäre und stiegen auf „verkaufsfördernde Erotik“101) um, genau diese Art von mediatisierter Sexualität, deren Eingrenzung sie einige Jahre zuvor noch beschworen hatten. Nicht weiter verwunderlich ist daher, dass die Selbstkontrolle der Illustrierten 1964 ein vorläufiges und 1971 dann ein endgültiges Ende fand.102)

‹45› Ob die Orientierung weg von der „harmonischen“ zur politischen, kritischen Berichterstattung nun nur aus einem journalistischen Ideal heraus entstand, ist zu bezweifeln. Eine „am Absatz interessierte Anpassung an ein verändertes gesellschaftspolitisches Klima“103) ist den Illustrierten durchaus zu unterstellen. Nichtsdestotrotz hat die ‚Kritische Öffentlichkeit‘ ihre schnelle Durchsetzung durchaus der Mitwirkung der umsatzstarken Illustrierten zu verdanken.104) Die Debatte um Paragraph 218, die ihren medialen Erfolg im Juni 1971 der Verbreitung des „Stern“ und seiner Bereitschaft zum provokativen Normenbruch verdankte, hätte andernfalls vermutlich so nicht stattfinden können.

Wir haben abgetrieben: Der Entstehungskontext des berühmten Titels

‹46› Der Prozess der Reformierung des Paragraphen 218 ist zugleich Spiegel und Produkt der Entwicklungen, die in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik in Gesellschaft und Medien stattfanden. Einen Höhepunkt des Prozesses bildete die Veröffentlichung des „Stern“-Titelbilds „Wir haben abgetrieben!“ – die Reaktionen der Medien auf dieses Titelbild sollen im fünften Kapitel analysiert werden. Daher folgt nun zunächst eine Einführung in die Geschichte der Abtreibung und des Paragraphen 218. Außerdem wird auf den genaueren Entstehungskontext des Titelbilds eingegangen.

Die Geschichte der Abtreibungsdebatte

‹47› Abtreibung war bereits im Kaiserreich ein Thema, das Teile der deutschen Gesellschaft beschäftigte.105) Insbesondere mit der ersten deutschen Frauenbewegung in der Weimarer Republik gewann die Debatte um Abtreibung – die Parole war schon damals „Mein Bauch gehört mir!“106) – an Aufmerksamkeit und blieb die ganzen 1920er Jahre auf der politischen Agenda. 1920 wurde das erste Mal ein Gesetz zur Streichung des Paragraphen 218 vorgestellt, welches aber nicht verabschiedet wurde. So konnte 1926 nur erreicht werden, dass das Strafmaß etwas abgemildert und die medizinische Indikation eingeführt wurde.107) Die medizinische Indikation erlaubte einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war.108) Im Nationalsozialismus wurde das Gesetz sogar verschärft: Auf eine „die Lebenskraft des deutschen Volkes“109) beeinträchtigende Abtreibung erfolgte die Todesstrafe. Gleichzeitig ermöglichte die Einführung einer eugenischen Indikation die Abtreibung, wenn es sich in den Augen der Nationalsozialisten um „unwertes“ Leben handelte. 110)

‹48› Während der Besatzungszeit wurde von den westlichen Mächten die alte Version des Paragraphen 218 aus der Weimarer Republik wieder eingesetzt.111) In der frühen Nachkriegszeit verschwand das Thema der Abtreibung schnell aus der Öffentlichkeit, hatte man doch lernen müssen, was es bedeutet, wenn der „naturrechtlich begründete Wert der Person und ihr[…] elementare[s] Lebensrecht[…] von der Gemeinschaft“112), bzw. der Regierung nicht anerkannt wurde.

‹49› Eine Verdrängung der Abtreibungsdebatte aus der von Harmonie und Konsens regierten Öffentlichkeit glich einer Bestätigung für die Gesellschaft, aus dem Grauen der NS-Zeit gelernt zu haben.113) Im dritten Strafrechtsänderungsgesetz vom August 1953 wurde deshalb der Paragraph 218 keiner Prüfung unterzogen.114) Dabei zeigte die reale Situation, dass der Paragraph einer umfassenden Reform bedurfte: Für Anfang der 1960er Jahre wurde die Zahl der Abtreibungen auf 750 000 bis zu einer Million geschätzt. Dabei fanden im Schnitt 10 000 Frauen pro Jahr den Tod, da das strenge Gesetz ihnen als einzige Möglichkeit bot, die Abtreibung selbst durchzuführen oder von Hebammen oder ‚Kurpfuschern‘ und nur im Falle eines gewissen Wohlstands von Ärzten vornehmen zu lassen.115)

‹50› Ein 1962 von der großen Strafrechtskommission veröffentlichter Reformentwurf enthielt eine kriminologische Indikation.116) In der Überarbeitung war diese aber schon wieder gestrichen worden – gescheitert am Widerstand konservativer Kreise, die Anfang der 1960er Jahre noch stärker waren.117) Die Berichterstattung über die Große Strafrechtskommission hatte das Thema der Abtreibung aber zumindest wieder kurz in die Öffentlichkeit gebracht.118)

‹51› Mit Amtsantritt der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt im Jahr 1969 standen die Zeichen für eine Reform des Paragraphen 218 so gut wie lange nicht mehr, nun da die CDU mit ihrer konservativen Politik an der Regierungsspitze abgelöst worden war und die „68er“-Bewegung mit ihren Forderungen der Liberalisierung auch außerhalb des Parlaments zum Klima der Veränderungen beigetragen hatte.119) Dieses Veränderungspotential wollte Brandt direkt in Reformen münden lassen, unter anderem auch, „um den Frauen mehr als bisher zu helfen, ihre gleichberechtigte Rolle in Familie, Beruf, Politik und Gesellschaft zu erfüllen“.120) Doch im „Ersten Gesetz zur Reform des Strafrechts“ vom Juni 1969 wurden erneut nur dringliche Veränderungen vermerkt, z.B. die Herabstufung des Schwangerschaftsabbruchs zum Vergehen.121) Juristen veröffentlichten 1970 einen Gesetzentwurf, der zum einen eine Fristenregelung122) und zum anderen als weniger radikale Neuerung eine erweiterte Indikationslösung.123) Dabei sollte neben einer medizinischen Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch im Falle einer Gefährdung des Lebens der Mutter ermöglichte, eine soziale Indikation zum Tragen kommen, wenn sich die Mutter aus einer sozialen Notlage heraus nicht in der Lage sah, ein Kind aufzuziehen. vorstellte.

‹52› Die Lager blieben geteilt: Liberale Parteien und Experten traten gegen eine Kriminalisierung der Abtreibung ein, konservative Kräfte, allen voran die katholische Kirche, beharrten fest auf ihrem Standpunkt, das ungeborene Leben schützen zu wollen.124) Die Debatte schien erneut in eine Sackgasse zu geraten – bis einige Frauen das reformwillige und offener gewordene Klima der Zeit als Ansporn nahmen und selbst aktiv wurden.

Entstehungsgeschichte des Titelbildes

‹53› Wie kam es dazu, dass 374 Frauen öffentlich bekannten, abgetrieben zu haben? Der Anstoß für diese Aktion kam aus Frankreich: Dort wurde am fünften April 1971 im „Nouvel Observateur" eine Erklärung von 343 Frauen abgedruckt: „Je me suis fait avorter“.125) Ein Aufruhr ging durch die französische Gesellschaft, ein Tabu wurde aus dem Privaten in die Öffentlichkeit geholt. Alice Schwarzer war damals Journalistin in Paris, konnte die Kampagne aus nächster Nähe begleiten und sich von der Tragweite der Aktion überzeugen.126)

‹54› Wenig später wurde Alice Schwarzer von ihren französischen Kollegen darüber informiert, dass die deutsche Frauenzeitschrift „Jasmin“ eine ähnliche Aktion plane – Grund genug, umgehend selbst in Aktion zu treten, denn Schwarzer wollte verhindern, dass „Jasmin“ lediglich einen „Werbegag“ aus der Aktion machen würde.127) Den Schwierigkeiten, die die französischen Frauen mit der Veröffentlichung im „Nouvel Observateur“ gehabt hatten, konnte Schwarzer entgegenwirken, indem sie von Anfang an klar in ihren Bedingungen war: Etwa 300 Unterschriften würde sie liefern, auch Prominente sollten vertreten sein, das Titelbild sollte aber nicht nur bekannte Gesichter, sondern die ganze Bandbreite der Frauen zeigen, die ihren Namen unter die Aktion setzten. Schwarzer selbst würde einen Text verfassen.128) Nicht nur ließ sie sich all das schriftlich geben, sie gab die gesammelten Unterschriften und damit die Namen der Frauen, die sich mit ihrer Unterschrift faktisch einer Straftat bezichtigten, erst in dem Moment preis, als absolut sicher war, dass die Veröffentlichung genau in ihrem Sinne durchgeführt werden würde.129)

‹55› Das Titelbild des „Stern“ vom sechsten Juni 1971 zierten somit 28 Fotoporträts bekannter und unbekannter Frauen, von der Hausfrau und der Sekretärin bis zum Filmstar.130) Im Heft waren Namen, Adresse und Beruf von 374 Frauen abgedruckt, die sich zur Abtreibung bekannten.131)

‹56› Ziel der Aktion war es selbstverständlich, zu provozieren und so die Abtreibungsdebatte in die Öffentlichkeit zu bringen, aber auch, die Öffentlichkeit, insbesondere Frauen, für die Debatte zu mobilisieren.132) Inwieweit dies auf Ebene der Presse gelang, wird im folgenden Kapitel deutlich.

Zur Presserezeption des „Stern“-Titels „Wir haben abgetrieben!“

‹57› Im Folgenden werden Ausmaß und Qualität der Presserezeption des „Stern“-Titels „Wir haben abgetrieben!“ analysiert. Wie bereits erwähnt, kann eine Repräsentativität der Quellenauswahl für die gesamte Berichterstattung der westdeutschen Presse erhofft, aber nicht bewiesen werden. Um die Analyse sowie den Lesefluss im Folgenden zu erleichtern, wird die die Quellenauswahl wie ein „Mikrokosmos“ behandelt, innerhalb dessen ermittelte Ergebnisse und Tendenzen vorerst Gültigkeit haben.

Zum Ausmaß der Presserezeption

‹58› Eine zentrale Frage, die sich aus dem Kanon der Forschung zu Themen der Frauenbewegung, der sexuellen Liberalisierung, aber auch der allgemeinen Liberalisierung der Bundesrepublik ergibt, ist, welche Tragweite und welchen Effekt die Veröffentlichung des „Stern“-Titels tatsächlich hatte. Fast ausnahmslos wird in Aufsätzen zu Liberalisierung, Frauenbewegung und ähnlichen Themen das Titelbild erwähnt, wobei seine Bedeutung meist hervorgehoben wird.133) Dabei wird jedoch fast nie darauf eingegangen, wie weitläufig das Titelbild in Wahrheit rezipiert wurde.134)

‹59› Ein erster, gänzlich oberflächlicher Blick auf die gesamte Quellenauswahl des FrauenMediaTurms ermöglicht dazu tatsächlich eine deutliche Aussage. Denn die Pressedokumentation des FrauenMediaTurms zählt für den Monat Juni etwa 70 Artikel zu Paragraph 218; meist veröffentlichte eine Zeitung im Laufe des Monats mehrere Artikel zum Thema. Die Anzahl der Artikel, die aus den Jahren 1962 bis 1970 in der Pressedokumentation zu finden sind, beläuft sich jedoch auf nur ein bis sechs Artikel pro Jahr.135) Erst für das Jahr 1970 sind immerhin insgesamt etwa 22 Artikel zu finden. Damit wird das Bild bestätigt, das von der (praktisch nicht existenten) Berichterstattung über den Paragraphen 218 vor Veröffentlichung des Stern-Titelbildes gezeichnet wird.136) Weiterhin bestätigt sich, dass die Veröffentlichung des „Stern“-Titelbilds tatsächlich große Wellen schlug und viele Zeitungsartikel und eine angeregte Debatte zum Thema Abtreibung zur Folge hatte.

‹60› Für den Juli 1971 lassen sich immerhin noch 25 Artikel finden, allerdings nimmt die Menge der in der Pressedokumentation dokumentierten Artikel in den Folgemonaten dann wieder rapide ab.137) Auch für das Jahr 1972 sind nur noch (oder aber immerhin) bis zu sieben Artikel pro Monat zu finden.

‹61› Der Juni 1971 war unwiderlegbar ein Monat der medialen Auseinandersetzung mit der Abtreibungsproblematik. Allein das Ausmaß der Berichterstattung verdeutlicht, dass durch die Provokation, die das „Stern“-Titelbild darstellte, genau das erreicht wurde, was die Frauen sich erhofft hatten: Die Medien boten ein Forum für ihre Belange und dienten so als Multiplikatoren der Abtreibungskampagne. Dabei war zuerst nicht wichtig, ob die Berichterstattung positiv oder negativ ausfiel – wichtig war, dass die Abtreibungsproblematik überhaupt im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand.

‹62› Möchte man die ‚Früchte der Liberalisierung‘ der Presselandschaft in der Debatte um die Abtreibung wiederfinden, tut man sich möglicherweise schwer mit der Tatsache, dass die Abtreibungsthematik in den Jahren vor 1971 – die doch bereits von einer Liberalisierung gekennzeichnet waren – noch keine große Aufmerksamkeit in den Medien fand und diese nach dem Jahr 1971 auch schnell wieder verlor. Allerdings ist die Auswahl der Quellen streng auf die Debatte um Paragraph 218 beschränkt und berücksichtigt nicht die vielen anderen Forderungen und Diskurse, die von den Frauengruppen in die Öffentlichkeit getragen wurden. Würde man sich beispielsweise Pressedokumentationen zur Frauenbewegung allgemein anschauen, fände man auch für die Jahre vor 1971, so eine Vermutung, einige Artikel zur Arbeit beispielsweise der Frauenaktion 70 oder der anderen Frauengruppen, die nach „1968“ aktiv wurden.

‹63› Es ist nicht zu leugnen, dass es eines großen Neuheits- und Skandal-Charakters bedurfte, um die mediale Öffentlichkeit so sehr für ein Thema sensibilisieren zu können, wie es das „Stern“-Titelbild tat. Trotzdem kann man die Vermutung anstellen, dass schon in den späten 1960er Jahren, auch dank „1968“, zumindest vereinzelt über die Belange der Frauenbewegung bzw. ähnliche Themen des Privaten berichtet wurde.

‹64› Dass die Berichterstattung im Laufe der zweiten Jahreshälfte 1971 eher einschlief, ist sicherlich der kurzen Aufmerksamkeitsspanne der Medien geschuldet.138) Letztendlich ist es bereits bemerkenswert, dass sich die Debatte überhaupt so lange und so konstant in der Presse halten konnte – was die These unterstützt, dass die Presse- und Medienlandschaft im Laufe der 1970er Jahre zu einem Forum der engagierten Diskussion avancierte.

Zur Qualität der Presserezeption

‹65› Im Folgenden soll genauer untersucht werden, wie in der Quellenauswahl der Kampf der Frauen gegen den Paragraph 218 behandelt wurde. Für diese Untersuchung wurde die Materialbasis in zwei Bereiche geteilt, um Tendenzen jeweils innerhalb der liberal orientierten Publikationen und der eher konservativ orientierten Presseorgane sowie Unterschiede und Gesamttendenzen der Berichterstattung auszumachen. Zuerst wird auf die liberale, dann auf die konservative Presse eingegangen, wenn auch so mancher Vergleich mit einer Zeitung des ‚anderen Lagers‘ in die Untersuchung einer einzelnen Publikation eingehen wird.

Die liberale Presse

‹66› Artikel, die der liberalen bzw. linksliberalen Presse zugeordnet werden können, überwiegen in der Pressedokumentation des FrauenMediaTurms. Dabei macht die Berichterstattung der „Münchner Abendzeitung (AZ)“ und die der „Frankfurter Rundschau (FR)“ einen so großen Teil der Quellen aus, dass diese im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen stehen wird.Weitere Artikel findet man unter anderem von der „Konkret“, der „Süddeutschen Zeitung“, der „Zeit“ und dem „Stern“.

‹67› Eine besondere Stellung in der Berichterstattung über die Abtreibungsdebatte nahm die „Abendzeitung“ ein. Keine Zeitung berichtete so regelmäßig und ausführlich über den Kampf gegen Paragraph 218. Fünfzehn Artikel sind in der Dokumentation zu finden – für den Zeitraum der Analyse, die nur den Juni 1971 umfasst, bedeutet dies, dass die „AZ“ durchschnittlich jeden zweiten Tag über die Abtreibungsproblematik berichtete.

‹68› Diese Regelmäßigkeit und das jeweiliges Erscheinungsbild der einzelnen Artikel spricht dabei für die Priorität, die die Debatte für die Zeitung zu haben schien. Während manche Zeitungen selten und mit verhältnismäßig kurzen Artikeln in der Pressedokumentation vertreten sind, ist die überwiegende Mehrheit der „AZ“-Artikel sehr lang. Oft erstrecken sie sich über mehrere Seiten, mit aufmerksamkeitsheischenden Schlagzeilen und Fotos.

‹69› Das Besondere an der „AZ“ ist, wie stark sie sich mit der Sache der „Stern“-Frauen solidarisierte und ihre Berichterstattung dementsprechend gestaltete. So sah sie sich – fast ausschließlich139) – als Sprachrohr der Frauen und der Menschen, die im Nachhinein gegen den Abtreibungsparagraphen aktiv wurden.

‹70› Die „AZ“ begleitete die „Stern“-Aktion und ihre Folgen von Beginn an. Bereits am Vortag der Veröffentlichung des „Stern“ berichtete die „AZ“ über die für den kommenden Morgen geplante Veröffentlichung. Dabei wurde sogleich auch der Novums-Charakter betont: „Da wird sich vielmehr ein Titelblatt finden, wie es in Deutschland bisher noch keines gab.“140)

‹71› Die Veröffentlichung des Titelblatts würdigte die „AZ“ tags darauf mit der großen Schlagzeile „Aufstand der Frauen. Jetzt offener Kampf gegen Abtreibungs-Verbot“141). Erneut wurde die Besonderheit der „Stern“-Aktion hervorgehoben: Sie habe, „noch ehe sie für jedermann zugänglich wurde, […] überall in Deutschland heiße Diskussionen entfacht“ und habe „bis in die höchsten Amtsstuben unserer Ministerien Verwirrung und Unruhe ausgelöst.“142) Ob dieses Ausmaß der Reaktionen tatsächlich innerhalb dieser wenigen Stunden zwischen Ankündigung und Veröffentlichung des Titelblatts bereits gesichert festgestellt werden konnte, ist fraglich und zeugt von dem Optimismus, den die „AZ“ für die Sache an den Tag legte.

‹72› Woher diese starke Solidarisierung mit den „Stern“-Frauen kam, wurde in einem passionierten Kommentar deutlich, der am darauffolgenden Tag veröffentlicht wurde, geschrieben von „AZ“-Verlegerin Anneliese Friedmann.143) Dabei kritisierte sie die Diskrepanz zwischen einem patriarchalischen Gesetz und der Realität: „Schließlich ist es die Frau, die das Kind neun Monate tragen muß, gebären muß, es nähren, pflegen, warten muß […].“144) Es ginge nicht um „eine Kampagne gegen das Kinderkriegen“145), sondern um ein „Auflehnen gegen einen Paragraphen der Unmenschlichkeit und Unwürdigkeit“146). Sehr ehrlich schrieb Friedmann über die „Hölle von Verzweiflung, Angst, Schuldgefühl, Einsamkeit, Leere“147), die eine Abtreibung für eine Frau bedeute, auch ohne dass diese sich zusätzlich eines Vergehens strafbar machen müsse. Ihren Kommentar schloss sie mit dem Geständnis: „Ich weiß, wovon ich rede. Auch ich habe abgetrieben.“148)

‹73› Spannend ist, dass dieser Kommentar zwei Wochen später im Stern noch einmal in voller Länge abgedruckt wurde.149) Womöglich war die Zweitveröffentlichung von Friedmanns Kommentar ein Zeichen dafür, dass Friedmann genau den richtigen Ton getroffen hatte und kann als kleines ‚Dankeschön‘ und weiteres Solidarisierungszeichen des „Stern“ für die unterstützende Berichterstattung der „AZ“ gewertet werden.

‹74› Nicht nur durch die eigene Berichterstattung wollte die „AZ“ die Diskussion anfachen, sondern sie animierte auch ihre Leser zur Diskussion. Bereits der Artikel vom dritten Juni enthielt einen Infokasten, in dem Leser dazu angehalten wurden, ihre Meinung zum Paragraphen 218 einzuschicken.150) Und diese Aufforderung wurde von „AZ“-Lesern ernst genommen: Bereits zwei Tage später veröffentlichte die „AZ“ über fünfzehn Leserbriefe, in denen zu Paragraph 218 Stellung bezogen wurde.151) Auch in den folgenden Tagen druckte die „AZ“ dutzende Leserbriefe zum Thema ab. Insbesondere in den ersten drei Artikeln, die Leserbriefe beinhalteten, wurde immer wieder explizit dazu aufgerufen, die Redaktion weiterhin mit Briefen zu überfluten.152)

‹75› Welche Meinung vertrat die Mehrheit der Leser? Die „AZ“ selbst schrieb dazu, die „überwiegende Mehrzahl der Briefschreiber“ fordere ganz klar eine Abschaffung des Paragraphen 218, mit dem leicht belustigten Hinweis auf einen „anonymen Anruf, in dem ‚gegen diese Schweinerei‘ in der AZ protestiert“153) worden sei. Bis auf einen abgedruckten Kommentar („Was diese Abtreiberinnen durchsetzen wollen, ist glatter Mord…“154)) waren dann auch alle weiteren Leserbriefe klar für die Reform oder die völlige Streichung des Paragraphen 218.

‹76› Nicht nur in Form von Leserbriefen rief die „AZ“ dazu auf, aktiv zu werden: Auch Spendenkontennummern und genaue Termine und Adressen unterschiedlicher Unterschriftenaktionen in den folgenden Tagen wurden im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig bekanntgegeben.155)

‹77› So ist die „AZ“ ein Beispiel für die engagierte Berichterstattung über ein vormaliges Tabu-Thema und offenbart, wie weit sich die Medien von ihrer ehemaligen Rolle als ‚Konsens-Hersteller‘ entfernt hatten, denn: Hier griff eine Publikation sogar in das Geschehen ein und versuchte dieses, so gut es möglich war, mitzugestalten.

‹78› Mit neun Artikeln ist die „Frankfurter Rundschau“ ebenfalls stark in der Pressedokumentation vertreten. Dass die „FR“ so engagiert und regelmäßig berichtete, ist nicht weiter verwunderlich: Schon seit der Gründung bekennend liberal, war sie um „1968“ das „Zentralorgan“156) der Protestbewegung gewesen. Im Tenor der Artikel wird dann auch die – eher positiv-unterstützende – Stellung der „FR“ zur Debatte deutlich. Eine Durchsicht der Artikelauswahl und -größe zeigt, dass die „FR“ der Abtreibungsdebatte nach der „Stern“-Aktion mehr Raum in ihrer Berichterstattung geben wollte. Entsprechend des Anspruchs einer Tageszeitung überwog in der „FR“ jedoch trotzdem eine neutral-informierende, mehrere Perspektiven berücksichtigende Berichterstattung über die Abtreibungsdebatte.

‹79› Der erste Artikel der „FR“ beinhaltet zum einen den Gesetzestext des Paragraphen 218 und berichtet dann beispielsweise über die Unterschriftensammelaktion der Frankfurter Frauenaktion 70, die aus der Selbstbezichtigungsaktion des „Stern“ entstanden war.157) Außerdem enthält der Artikel Meinungen dreier Frauen, die einstimmig für die Abtreibung sind – lässt aber auch Sprecher der Landesärztekammer Hessen sowie der Evangelischen Kirche in Hessen zu Wort kommen, deren Meinungen weniger liberal sind. Ein Kommentar beschreibt außerdem die (im Übrigen eher entspannte) Einstellung der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur provokativen Selbstbezichtigung der „Stern“-Frauen.158)In den ersten Artikeln der „AZ“159) wird dagegen noch kein differenzierter Einblick gegeben – lediglich die Entstehungsgeschichte der „Stern“-Aktion und Schicksale einzelner Frauen werden beschrieben, ganz dem Bild entsprechend, das oben ermittelt wurde.

‹80› In den weiteren Artikel der „FR“ überwiegen weitere Berichte über Stellungnahmen der unterschiedlichen Parteien zum Paragraphen 218.160) Beispielsweise wird die Meinung der FDP differenziert dargestellt: Sie gehe davon aus, „dass das werdende Leben den Schutz des Gesetzgebers verdiene“161), gleichzeitig müsse aber auch die Erniedrigung der Frauen, den Weg in die Illegalität wählen zu müssen, beendet werden. Vielleicht ist es ein Zufall, dass in derartigen Berichten nur auf die SPD und FDP Bezug genommen wird und nicht auch auf die CDU, deren Meinung zu Paragraph 218 natürlich ihrem christlichen Selbstverständnis entsprechend eher konservativ gewesen wäre. Möglicherweise kann der „FR“ aber auch eine Tendenz-Berichterstattung, ähnlich der der „AZ“162), wenn auch weitaus weniger eindimensional, unterstellt werden.

‹81› Auch die „FR“ druckte Leserbriefe ab, mit dem einführenden Kommentar, die vielen Briefe seien der Beweis dafür, „daß die öffentliche Diskussion begrüßt wird und daß die Menschen froh darüber sind, daß die Tabuisierung dieser Fragen im Abbau begriffen ist.“163) Ähnlich wie in der „AZ“ waren die Kommentare durchweg kritisch gegenüber dem Status quo. So beklagte ein Pfarrer die „Verlogenheit unserer Gesellschaft“ und ein Arzt erklärte, er bewundere die Frauen, die „versuch[t]en ein Recht zu ändern, das schon lange kein Recht mehr ist […].“164)

‹82› Auslöser dieser Leserbriefe war im Übrigen ein Artikel, in dem die „FR“ berichtete, ein Stadtverordneter aus Hanau habe Anzeige gegen Vera Tschechowa erstattet – sie dürfe nicht von der Justiz verschont werden, nur weil sie prominent sei.165) Es handelte sich dabei um eine Kurznachricht. Zitiert wird der Ankläger: Er verlange die Verurteilung Tschechowas und aller anderen Frauen, die sich selbstbezichtigt hätten. Durch die Kürze des Artikels hat dieser mehr Nachrichtencharakter als dass er „meinungsbildend“ wirkt, große Wichtigkeit wird der Nachricht offensichtlich nicht beigemessen.

‹83› Der kurze Artikel hatte aber eine erstaunliche Wirkung. Am neunten Juni166) war ein Kommentar der „FR“-Redakteurin Ilse Werder veröffentlicht worden, in dem sie die Anzeige gegen Tschechowa stark verurteilte. Tags darauf wurde berichtet, „zahlreiche Leser und Leserinnen“167) und auch mehrere Lokalpolitiker Hanaus hätten diesen Kommentar begrüßt: Sowohl Oberbürgermeister, Landrat, Stadtrat als auch Bürgermeister „stellten sich eindeutig auf die Seite der Frauen, die die Bestrafung der Schwangerschaftsunterbrechung abgeschafft haben wollen.“168) Auch wurde aus einem Brief einiger Schülerinnen und Schüler aus Hanau an Justizminister Jahn zitiert, die darin gegen Paragraph 218 Stellung bezogen – vor allem aber gegen die Anzeige des Stadtverordneten gegen Vera Tschechowa.169) Unter anderem schrieben sie, der Verordnete beweise mit seinem Vorgehen, „daß es an verantwortlicher Stelle immer noch eine Reihe konservativer Ignoranten“170) gäbe. Auch auf „FR“-Leser hatte die Strafanzeige einen bezeichnend schlechten Eindruck gemacht. In den bereits erwähnten Leserbriefen wurde teilweise auch explizit gegen den Anzeigenden Stellung bezogen.171)

‹84› Der Artikel ist jedoch vor allem spannend, wenn man ihn mit einem ähnlichen aus der „Bild“ vergleicht. Diese berichtete schon am fünften Juni, ein Stadtrat (CDU) aus dem Kölner Umland habe Anzeige gegen Romy Schneider erstattet172) – mit gleicher Begründung wie der Hanauer Stadtverordnete.

‹85› Schon im Aufbau der jeweiligen Artikel ergeben sich große Unterschiede. Der „Bild“-Artikel ist für die Maßstäbe der Zeitung mittelgroß, aber trotzdem recht aufmerksamkeitsheischend: In „Bild“-Manier prangt eine große Schlagzeile über dem Artikel: „Stadtrat: Ich zeige Romy an“173). Neben einem Bild der Schauspielerin ist auch das Bild des Stadtrates abgedruckt. Dessen Meinung wird in dem Bericht viel Raum gewährt. Neben einem kurzen Lebenslauf – er ist Vater, Kantor und Schöffe – wird er wiederholt zitiert, beispielsweise, er habe die Anzeige „nicht aus Rache“174) erstattet, er habe in seiner Arbeit als Schöffe „Menschen kennen [gelernt], die zerbrechen, weil sie ihre vielen Kinder nicht mehr ernähren können“175), er „kenne das Leid“176). Seine Schlussfolgerung lautet trotzdem, dass Abtreibung Mord sei. Es fällt auf, dass die Autoren des Artikels keine Wertung abgeben, allerdings im Artikel auch keine ‚Gegenmeinung‘ einarbeiten. So kann für den Leser der Eindruck entstehen – ob gewollt oder nicht – dass die Meinung des Stadtrats repräsentativ für die Meinung der Autoren bzw. der Zeitung ist.

‹86› Dieser Eindruck steht damit im direkten Gegensatz zu der Wirkung, die der ähnliche Artikel in der „FR“ erzielte: Am Anfang gar nicht dazu intendiert, heizte dieser die Diskussion über eine dringende Reform des Paragraphen 218 in der „FR“ erst richtig an.

‹87› Der „FR“ ist in der Debatte um Paragraph 218 anzurechnen, dass ihr Wohlwollen für eine erfolgreiche Reform immer durchschien.177) Vor allem aber beförderte ihre Berichterstattung in ihrer Vielseitigkeit eine engagierte, aber auch realistische Debatte.178)

‹88› Damit war die „FR“ im Übrigen auf einer Linie mit der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Zeit“, die beide allerdings bedeutend seltener über die Debatte berichteten. Sie zeigten sich wohlwollend gegenüber der Aktion der „Stern“-Frauen: Die „Süddeutsche“ hatte „Bewunderung für eine Courage, […] die es nicht bei papierenen Protesten bewenden läßt, sondern persönliches Risiko auf sich nimmt […]“179); die „Zeit“ nannte die Aktivistinnen „Avantgardistinnen des modernen Frauenrechts“180). Trotzdem zogen sie es vor, ein Bild der Realsituation und vor allem der möglichen Veränderungen zu zeichnen.181)

Die konservative Presse

‹89› In der Pressedokumentation sind Artikel der konservativ geprägten Presse eher weniger vorhanden. Veröffentlichungen, die im Folgenden genauer untersucht werden, stammen von der „Neuen Bildpost“, der „Bild“ und der „Welt“.

‹90› Die Artikel der „Neuen Bildpost“ sind das beste Beispiel dafür, dass Wertewandel, Liberalisierungs- und Demokratisierungsklima je nach Überzeugung der Zeitung auch in den frühen 1970er Jahren nicht bedeutete, dass diese ihre Berichterstattung objektiver gestalten wollte. Die „Bildpost“ kann nicht als repräsentativ für das Spektrum konservativer Zeitungen verstanden werden – höchstens als Extrembeispiel und Repräsentant kirchennaher Berichterstattung – und bietet gerade deshalb dennoch einen spannenden Blick auf Kontinuitäten des Konservativismus in den 1970er Jahren.

‹91› Mit Objektivität hat die Berichterstattung der „Bildpost“ eher wenig zu tun: „Herr Staatsanwalt, ich habe mein Kind ermordet!“182), so heißt es auf der Titelseite des dreizehnten Juni 1971. „Auf geschmacklosteste und schamloseste Weise verhöhnt eine Reihe von Frauen die deutsche Justiz!“183) heißt es weiter – gefolgt von einem Vergleich der Frauen mit den „Schergen der SS“184), die vermeintlich „den Mord an unschuldigem Leben für die selbstverständlichste Sache der Welt halten.“185) Interessant ist, dass nicht nur die Berichterstattung des „Stern“ verurteilt wird, sondern sogar die des Springer-Verlags.

‹92› In den meisten Zeitungen werden Stellungnahmen des Bundesjustizministers Gerhard Jahn wiedergegeben. „Eine völlige Freigabe der Abtreibung kommt überhaupt nicht in Frage.“186), so sagte er damals. Aber nur in der „Bildpost“ wird sein Zitat so dargestellt, als zeige er damit seinen „Mut, mannhaft seine Meinung zu sagen und frühere verhängnisvolle Fehler damit einzugestehen!“187) In der „AZ“ wird er stattdessen weitaus positiver zitiert: „Aber ich versichere Ihnen, es wird eine Reform dieses Paragraphen geben.“188)

‹93› In einem weiteren Artikel der „Bildpost“ wird behauptet, eine „Welle der Ablehnung und des Protests“189) schlage „Stern“-Chefredakteur Henri Nannen „und seinen ‚Kindsmörderinnen‘ entgegen.“190) Die negativen Stellungen stammen aber ausschließlich von katholischen Institutionen – ein repräsentatives Bild wurde so in keiner Weise gezeichnet. Dass die Katholischen Männergemeinschaften behaupten mögen, „eine Tötung im Mutterleib […] sei sittlich verwerflich“191), die „Münchener Katholische Kirchenzeitung“ die „Stern“-Aktion verurteilt und Kardinal Döpfner, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, sie besorgniserregend findet – das ist alles nicht weiter verwunderlich, die „Bildpost“ gewährt aber bewusst keinen liberaleren Meinungen Raum. Ebenso werden Parteiangehörige nicht zitiert.

‹94› Die „Bildpost“ zeigt, dass der Wandel der Presselandschaft nicht von allen Publikationen gefordert und mitgetragen wurde. In einem Leserbrief wird auch die Einstellung mancher Leser klar: „Leider sind unsere hier verbreiteten lokalen Tageszeitungen alle gleich ‚fortschrittlich‘ und machen Stimmung gegen den § 218. Schweigen Sie auch weiter nicht!“192), so ermuntert ein Leser die „Bildpost“, weiterhin ihr „katholisches Rückgrat in unserem Blätterwald“193) zu zeigen. So bleibt in der Berichterstattung der „Bildpost“ ‚alles beim Alten‘.

‹95› „Ich will noch ein Kind und keine Abtreibung“194) – mit dieser großen Überschrift war einer der Artikel versehen, der am Tag der „Stern“-Veröffentlichung in der „Bild“ zu finden war. Die Veröffentlichung des „Stern“ wurde grob beschrieben, um dann direkt darauf einzugehen, dass zwei der bekanntesten Unterzeichnerinnen der Aktion, Romy Schneider und Vera Tschechowa, bekannt gegeben hätten, sie hätten niemals eine solche Selbstbezichtigung unterschrieben. Auch einen Tag später wurde über Unterzeichnerinnen berichtet, die vermeintlich von den Unterschriftensammlerinnen der Aktion hinters Licht geführt worden wären – es ginge nur um eine Meinungsumfrage, nicht um Selbstbezichtigung.195) So ging es in den ersten Tagen nach der „Stern“-Aktion gar nicht so sehr um die Aktion selbst, sondern um die vermeintliche Richtigstellungen prominenter Frauen, was die Aktion natürlich diskreditierte – und möglicherweise auch genau das bezwecken sollte.

‹96› Gerade der Artikel des dritten Juni um Romy Schneider war noch einige Tage Thema der „Bild“ und der „AZ“. Diese hatte sich auf den „Bild“-Artikel vom dritten Juni hin noch einmal von Schneider selbst bestätigen lassen, dass diese sich freiwillig an der Aktion beteiligt habe. Sie erklärte sogar, mit einem „Bild“-Reporter habe sie nie geredet.196) Einige Tage später war die „AZ“ aber gezwungen, eine Gegendarstellung zu drucken, der zufolge sehr wohl eine „Bild“-Reporterin mit Schneider telefoniert habe.197) Einige Tage später konnte die „AZ“ jedoch endgültig aufklären, dass sie von Anfang an wahrheitsgemäß berichtet hatte: Romy Schneider hatte tatsächlich nie mit einem „Bild“-Reporter gesprochen. Es stellte sich sogar heraus, dass der „Bild“-Artikel über ihre vermeintliche Aussage gegen die Abtreibung mehrere frei erfundene Passagen enthielt.198)

‹97› Dieser schlechten und manipulierend wirkenden Berichterstattung zum Trotz gab es aber auch Zeichen dafür, dass die stärkere konservative Orientierung, die der „Bild“ im Zuge der Polarisierung der Presselandschaft zugeschrieben wurde, nicht bedeutete, dass diese immer nur einseitig berichtete: Vor sozialen Missständen wurden die Augen nicht verschlossen, auch wenn so das konservative Leitbild in Frage gestellt wurde. So wurde auch von der „Bild“ erklärt: „Wir brauchen schnellstens eine gesetzliche Änderung.“199)

‹98› Nach dieser Erklärung folgte dann eine Übersicht der Positionen einzelner Parteien zu Paragraph 218 – auch die der liberaleren Parteien.200) Bei diesen handelte es sich aber allem Anschein nach um eine Auswahl, die dann doch eher der gemäßigteren Position der „Bild“ entsprach. Nicht weiter verwunderlich ist, dass eine CDU-Abgeordnete zitiert wird, Abtreibung müsse „vom ersten Tage der Schwangerschaft an als Delikt beurteilt“201) werden. Aber auch die Kommentare von Vertretern aus SPD und FDP fallen konservativer aus, als die beispielsweise in der „FR“ abgedruckten Stellungnahmen.202) In der „Bild“ wird nur ein SPD-Sprecher zitiert, eine Reform dürfe „zu keiner völligen Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung führen.“203) Ein weiterer Artikel204) handelt von der Münchener SPD, die für eine Fristenregelung plädierte – eine Tatsache, die allerdings in einem darauf folgenden Kommentar ins Lächerliche gezogen wird: Sie würden nebenbei, „mit der linken Hand sozusagen – […] auch das Problem des jahrelang umstrittenen 218 [lösen].“205) Erneut entsteht dadurch ein gewisser Eindruck, der beabsichtigt sein mag oder auch nicht: Die Berichterstattung ist in erster Instanz neutral informierend. Mit dem Kommentar, dessen Verfasser die Debatte zurück ins Private verlagert sehen wollte, bleibt jedoch ein eher konservativer Gesamteindruck haften.

‹99› Andererseits druckte auch die „Bild“ Stellungnahmen ihrer Leser ab – dem Ziel verschrieben, „die Diskussion so lange fort[zu]setzen, bis sich Bundesjustizminister Jahn den leidenschaftlichen Appellen […] der Frauen […] nicht mehr verschließt.“206) Die abgedruckten Meinungen zu einer Reform des Paragraphen 218 waren ebenfalls durchweg positiv.

‹100› Für die „Bild“ ergibt sich durch die Artikelauswahl tatsächlich eine interessante Mischung aus Kontinuität und Wandel, die so beispielsweise auch in der „Welt“ zu finden ist. Diese veröffentlichte unter anderem eine große Reportage über die Abtreibungsregelung in verschiedenen Ländern wie den USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland, in der über Missstände und mögliche Reformentwürfe ausgewogen und engagiert informiert wurde.207) Zwar gibt es in einem weiteren Artikel einen Seitenhieb auf die „provokativ publizierte Meinung zahlungskräftiger Damen der mondänen Prominenz“,208) doch die Zusammenfassung einer Befragung deutscher Frauenärzte zur Reform des Paragraphen 218 leistete einen differenzierten Beitrag zur Debatte.209)

‹101› Wird die „Neue Bildpost“ mit ihrer dezidiert konservativen Berichterstattung einmal außen vor gelassen, so lässt sich festhalten, dass die konservative Presse letztendlich ähnlich der liberalen Presse zwar von ihrer Orientierung geprägt war und so mancher Sachverhalt ‚konservativ vermittelt wurde‘. Dennoch war sie bestrebt, ihren Lesern ein möglichst differenziertes Gesamtbild zu liefern.

Fazit

‹102› Die Untersuchung der Presserezeption des „Stern“-Titelbilds „Wir haben abgetrieben!“ ermöglicht einige Rückschlüsse darüber, wie sich der Wandel der Presselandschaft in der Berichterstattung der Abtreibungsdebatte niederschlug.

‹103› In der Berichterstattung beider ‚Lager‘ spiegelt sich die Politisierung der Presselandschaft deutlich wider. Der Leserschaft wurde meist ein differenzierter und informierender Einblick in die Abtreibungsdebatte ermöglicht, dabei war meist unerheblich, ob es sich um eine liberale oder konservative Zeitung handelte. Für die Politisierung spricht natürlich auch, dass überhaupt offen und in Presseorganen mit weiter Ausbreitung über ein so kontroverses Thema berichtet wurde.

‹104› Es wurde außerdem großer Wert darauf gelegt, die eigenen Leser zu Wort kommen zu lassen. In der „Abendzeitung“ und in der „Frankfurter Rundschau“ überwogen Stellungnahmen gegen Paragraph 218 und auch die „Bild“ druckte eher Meinungen ab, die für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts standen. Lediglich die „Neue Bildpost“ veröffentlichte Leserbriefe ‚pro Paragraph 218‘ ab. In jedem Fall wollten diese Zeitungen sich als Forum der Diskussion anbieten und erfüllten so die Rolle des Mittlers zwischen Gesellschaft und Politik. Manche Zeitungen gingen weiter und übermittelten ihren Lesern genaue Angaben über Unterschriftensammelaktionen und Informationsveranstaltungen, um sie zur aktiven Teilnahme zu bewegen.

‹105› Außerdem konnte – und war die Berichterstattung noch so ausgewogen und multiperspektivisch – immer der zeitungseigene Standpunkt zur Debatte und eine gewisse Absicht in der Berichterstattung einer jeden Zeitung identifiziert werden. So muss man ganz deutlich auch von Kontinuitäten sprechen: Liberale Zeitungen, die dies schon seit ihrer Gründung waren, blieben liberal und konnten ihre Berichterstattung dank der Toleranz, die die Pluralisierung und Polarisierung der Presselandschaft mit sich brachte, im Verlauf der Jahre nach und nach kritischer gestalten. Gleichzeitig bedeutete dies aber natürlich auch, dass manch eine stark konservativ geprägte Zeitung dies auch über Jahrzehnte hinweg blieb.

‹106› Die Pressedokumentation des FrauenMediaTurms bietet nur einen Querschnitt der Presserezeption der Abtreibungsdebatte, der für weitere Forschungen eine gute Grundlage bietet. Nichtsdestotrotz lässt sich durch diesen kleinen Ausschnitt bestätigen, dass das Titelbild „Wir haben abgetrieben!“ tatsächlich umfangreich rezipiert wurde. Auch lassen sich in der Quellenauswahl definitiv Tendenzen finden, die das Bild einer vom Wandel der langen 1960er Jahre geprägten Presse widerspiegeln.

‹107› Trotzdem muss weiterhin die Leerstelle angeprangert werden, die Forschungsarbeiten über die Frauenbewegung und verwandte Themen lassen, wenn es um das tatsächliche Ausmaß der Berichterstattung und allgemein der medialen Repräsentation geht. Das gilt besonders auch für die Art und Qualität der Berichterstattung. Zu hoffen ist, dass in Zukunft mehr Arbeiten entstehen, die sich mit der langfristigen Repräsentation der Abtreibungsdebatte, aber eben auch anderen ‚Tabuthemen‘ der frühen Bundesrepublik in den Medien, auseinandersetzen.

‹108› Was war nun das ‚Erbe‘ der „Stern“-Aktion? Nach dem Sommer 1971 konnte die Frauenbewegung zwar die Öffentlichkeit nicht mehr in ihrem Bann halten,210) der Reformprozess des Paragraphen 218 war aber unwiderruflich angestoßen worden. Höhen und Tiefen begleiteten den Prozess: Ein erster Reformvorschlag war im Februar 1972 abgelehnt worden,211) gegen die 1974 vom Bundestag verabschiedete Fristenlösung legte die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich Einspruch beim Bundesverfassungsgericht ein.212) Letztendlich wurde im Februar 1976 die „erweiterte Indikationsregelung“ verabschiedet, die einen Schwangerschaftsabbruch im ersten Drittel bei „medizinischen, embryopathischen, kriminologischen und sozialen Gründen“213) erlaubte.

‹109› Man kann nur vermuten, wie die Reform des Paragraphen 218 verlaufen wäre, wenn 374 Frauen nicht den Mut gefunden hätten, öffentlich zu verkünden: „Wir haben abgetrieben!“ Die öffentliche Debatte, die darauf folgte, beweist, dass sich die Gesellschaft in den Jahrzehnten zuvor immens verändert hatte und bereit dafür war, diese Veränderungen auch im Gesetz verankert zu sehen. Klar ist: Ohne die Öffentlichkeitswirksamkeit der „Stern“-Aktion hätte diese Gesetzesänderung wesentlich länger auf sich warten lassen.

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

  • Die Zeitungen werden alphabetisch, die darin enthaltenen Artikel chronologisch dargestellt.
  • Münzing, Ingeborg: 374 Frauen protestieren gegen Paragraph 218, in: Münchner Abendzeitung (AZ), 2.6. 1971.
  • Hielscher, Almut: Jahn, frag die Frauen und nicht die Kirche, in: AZ, 3.6.1971.
  • Münzing, Ingeborg: Aufstand der Frauen, in: AZ, 3.6.1971.
  • Friedmann, Anneliese: Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971.
  • O.A.: Weiter Diskussion um § 218“, in: AZ, 4.6.1971.
  • O.A.: Schafft diesen Paragraphen ab, in: AZ, 5.6.1971.
  • O.A.: Gegendarstellung, in: AZ, 9.6.1971.
  • O.A.: Bild gab der AZ eine falsche Gegendarstellung, in: AZ, 11.6.1971.
  • Münzing, Ingeborg: Männer stehen ihren Mann, in: AZ, 13.6.1971.
  • Münzing, Ingeborg: Auch der OB unterschrieb, in: AZ, 14.6.1971.
  • Münzing, Ingeborg: „Wir sind alle gut gewappnet“, in: AZ, 17.6.1971.
  • Münzing, Ingeborg: „Meine 14jährige Tochter wird Mutter, in: AZ, 19.6.1971.
  • O.A.: Romy Schneider: Ich will noch ein Kind und keine Abtreibung, in: Bild, 3.6. 1971.
  • O.A.: Vera: Ich bin entsetzt, in: Bild, 3.6.1971.
  • Völkel, Richard: „Völlige Freigabe kommt nicht in Frage!“, in: Bild, 3.6.1971.
  • O.A.: Niemals abgetrieben, in: Bild, 4.6.1971.
  • Jäger, K.E. /Mensching, C.: Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971.
  • Mensching, C.: Münchens SPD für die Abschaffung des Paragraphen 218, in: Bild, 7.6.1971.
  • Körner, Heinrich: …und manche lösen das schwerste Problem mit der linken Hand, in: Bild, 7.6.1971.
  • O.A.: Auf, Männer, haltet jetzt zu den Frauen! In: Bild, 9.6.1971.
  • Glaeser, Ulrich: Fünfzig Frankfurterinnen stehen mit dem Namen ein, in: Frankfurter Rundschau (FR), 5.6. 1971.
  • Krumm, Karl-Heinz: Betonte Gelassenheit, in: FR, 5.6. 1971
  • O.A.: Von Amts wegen verpflichtet, in: FR, 7.6. 1971.
  • O.A.: CDU-Stadtverordneter erstattet Anzeige gegen Vera Tschechowa, in: FR, 8.6.1971.
  • O.A.: Politiker kritisieren die Anzeige Gersters, in: FR, 10.6.1971.
  • O.A.: Schüler wenden sich an Jahn. In einem Brief Abschaffung des Paragraphen 218 gefordert, in: FR, 10.6.1971.
  • O.A.: FR-Leser nehmen Stellung zum Paragraph 218. ‚Ein Recht das schon lange keins mehr ist‘, in: FR, 12.6.1971.
  • Bernhard, Karl-Heinz: FDP notfalls allein gegen § 218, in: FR, 14.6.1971.
  • Reifenratz, Roderich: Millionen werden einmal im Leben ‚kriminell‘, in: FR, 21.6.1971.
  • O.A.: Massiver Kampf für die Abtreibung!, in: Neue Bildpost, 13.6.1971.
  • O.A.: Wir haben unser Kind ermordet, in: Neue Bildpost, 13.6.1971.
  • O.A.: Stars ohne Glanz, in: Neue Bildpost, 20.6.1971
  • O.A.: Post für die Bildpost. ‚Bitte nicht schweigen‘, in: Neue Bildpost, 27.6.1971.
  • O.A.: „Wir haben abgetrieben! Titelbild, in: Stern 23, 6.6.1971.
  • Friedmann, Anneliese: Aufstand der Frauen, in: Stern 25, 16.6.1971, S. 18.
  • O.A.: Das Streiflicht, in: Süddeutsche Zeitung, 3.6.1971.
  • Renner, Herman: Vorerst keine Brücke zwischen den Lagern, in: Die Welt, 9.6.1971.
  • Kirchhoff, Prof. Heinz: Das werdende Leben muß geschützt werden, in: Die Welt, 11.6.1971.
  • Schueler, Hans: Frauen gegen einen Paragraphen, in: Die Zeit, 9.6.1971.

Literatur

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  • Arnold, Klaus [u.a.] (Hrsg.): Von der Politisierung der Medien zur Medialisierung des Politischen? Zum Verhältnis von Medien, Öffentlichkeiten und Politik im 20. Jahrhundert, Leipzig 2010.
  • Baumann, Cordia [u.a.] (Hrsg.): Linksalternative Milieus und Neue Soziale Bewegungen in den 1970er Jahren, Heidelberg 2011.
  • Buske, Sybille: Die Veröffentlichung des Privaten. Die mediale Konstruktion der ledigen Mutter in den sechziger und siebziger Jahren, in: Weisbrod, Bernd (Hrsg.): Die Politik der Öffentlichkeit – Die Öffentlichkeit der Politik. Politische Medialisierung in der Geschichte der Bundesrepublik, Göttingen 2003, S. 177–194.
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  • Dünnebier, Anna/von Paczensky, Gert: Das bewegte Leben der Alice Schwarzer. Die Biographie, München 1999.
  • Fahlenbrach, Kathrin: Protestinszenierung. Die Studentenbewegung im Spannungsfeld von Kultur-Revolution und Medien-Evolution, in: Klimke, Martin Klimke / Scharloth, Joachim (Hrsg.): 1968. Handbuch zur Kultur- und Mediengeschichte der Studentenbewegung, Stuttgart 2007, S. 11–21.
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  • Schildt, Axel [u.a.] (Hrsg.): Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000 (= Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 37).
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  • Schulz, Kristina: Der lange Atem der Provokation. Die Frauenbewegung in der Bundesrepublik und in Frankreich 1968–1976, Frankfurt 2002.
  • Schulz, Kristina: Macht und Mythos von „1968“. Zur Bedeutung der 68er Protestbewegungen für die Formierung der neuen Frauenbewegung in Frankreich und Deutschland, in: Gilcher Holtey, Ingrid (Hrsg.): 1968 – Vom Ereignis zum Gegenstand der Geschichtswissenschaft, Göttingen 1998(= Geschichte und Gesellschaft Sonderheft, Bd. 17), S. 256–272.
  • Schwarzer, Alice: „Wir haben abgetrieben!“ In: http://www.emma.de/artikel/wir-haben-abgetrieben-265457 (Aufruf am 14.12.2015).
  • Schwartz, Michael: Abtreibung und Wertewandel im doppelten Deutschland. Individualisierung und Strafrechtsreform in der DDR und in der Bundesrepublik in den sechziger und siebziger Jahren, in: Raithel, Thomas [u.a.] (Hrsg.): Auf dem Weg in eine neue Moderne? Die Bundesrepublik Deutschland in den siebziger und achtziger Jahren, München 2009 (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte Sondernummer), S. 113–128.
  • Silies, Eva-Maria: Ein, zwei, viele Bewegungen? Die Diversität der neuen Frauenbewegung in den 1970er Jahren der Bundesrepublik, in: Baumann, Cordia Baumann [u.a.] (Hrsg.): Linksalternative Milieus und Neue Soziale Bewegungen in den 1970er Jahren, Heidelberg 2011, S. 87–106.
  • Strobel, Ricarda: Die neue Frauenbewegung, in: Faulstich, Werner (Hrsg.): Die Kultur der siebziger Jahre, München 2004, S. 259–272.
  • von Behren, Dirk: Die Geschichte des § 218 StGB (= Rothenburger Gespräche zur Strafrechtsgeschichte, Bd. 4), Tübingen 2004.
  • von Hodenberg, Christina: Kampf um die Redaktionen. „1968“ und der Wandel der westdeutschen Massenmedien, in: von Hodenberg, Christina/Siegfried, Detlef (Hrsg.): Wo „1968“ liegt. Reform und Revolte in der Geschichte der Bundesrepublik, Göttingen 2006, S. 139–163.
  • von Hodenberg, Christina: Konsens und Krise. Eine Geschichte der westdeutschen Medienöffentlichkeit 1945–1973, Göttingen 2006.
  • von Hodenberg, Christina: Mass Media and the Generation of Conflict. West Germany’s Long Sixties and the Formation of a Critical Public Sphere, in: Contemporary European History 15/ 3 (2006), S. 367–395.
  • von Hodenberg, Christina/Siegfried, Detlef: Reform und Revolte. 1968 und die langen sechziger Jahre in der Geschichte der Bundesrepublik, in: von Hodenberg, Christina / Siegfried, Detlef (Hrsg.): Wo „1968“ liegt. Reform und Revolte in der Geschichte der Bundesrepublik, Göttingen 2006, S. 7–14.
  • von Hodenberg, Christina/Siegfried, Detlef (Hrsg.): Wo „1968“ liegt. Reform und Revolte in der Geschichte der Bundesrepublik, Göttingen 2006.
  • Weisbrod, Bernd (Hrsg.): Die Politik der Öffentlichkeit – Die Öffentlichkeit der Politik. Politische Medialisierung in der Geschichte der Bundesrepublik, Göttingen 2003.
  • Wengst, Udo (Hrsg.): Reform und Revolte. Politischer und gesellschaftlicher Wandel in der Bundesrepublik vor und nach 1968, München 2011 (= Zeitgeschichte im Gespräch, Bd. 12).
  • Wilke, Jürgen: Die Tagespresse der sechziger Jahre. Krisensymptome und Selbstbehauptung, in: Faulstich, Werner (Hrsg.): Die Kultur der sechziger Jahre, München 2003, S. 213–230.
  • Wilke, Jürgen (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Köln u.a. 1999.
  • Wolff, Jörg: Sozialer Wandel durch Recht? In: Faulstich, Werner (Hrsg.): Die Kultur der siebziger Jahre, München 2004, S. 245–258.
  • Zellner, Elisabeth: Zwischen gesellschaftlichem Wandel und weiblicher Parteilichkeit. Frauenbewegung und Feminismus der 1970er Jahre in München, in: Wengst, Udo (Hrsg.): Reform und Revolte. Politischer und gesellschaftlicher Wandel in der Bundesrepublik vor und nach 1968, München 2011(= Zeitgeschichte im Gespräch, Bd. 12), S. 75–87.

Fußnoten

  1. Vgl. Stern 23, 6.6.1971. »
  2. Vgl. Stern 23, 6.6.1971. »
  3. Abendzeitung, 3.6.1971. »
  4. Vgl. Ferree, S. 26; Wolff, S. 248. »
  5. Vgl. Doering-Manteuffel, S. 311. »
  6. Vgl. z.B. Kristina Schulz, die von einem „unmittelbare[n] Echo in der Presse“ spricht, oder Ricarda Strobel, die einen „Aufschrei in der Presse“ diagnostiziert, Vgl. Schulz, Atem, S. 152; Strobel, S. 262. »
  7. Zu diesen Charakterisierungen mehr in Kapitel 2.1 »
  8. Vgl. z.B. Buske, S. 191. »
  9. Doering-Manteuffel, S. 311. »
  10. Vgl. Schildt, Axel [u.a.] (Hrsg.), Dynamische Zeiten. Die 60er Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften (= Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 37), Hamburg 2000. Der Band zeigt deutlich, dass sich der Wandel in Gesellschaft und Politik nicht erst durch das bedeutungsgeladene „1968“ herauskristallisierte, sondern „1968“ vielmehr Teil dieses Wandels war. Vgl. Doering-Manteuffel, S. 311. »
  11. Vgl. Faulstich, Werner (Hrsg.), Die Kultur der sechziger Jahre, München 2003; Faulstich, Werner (Hrsg.), Die Kultur der siebziger Jahre, München 2004. »
  12. Vgl. Klimke, Martin / Scharloth, Joachim (Hrsg.), 1968. Handbuch zur Kultur- und Mediengeschichte der Studentenbewegung, Stuttgart 2007. »
  13. Vgl. Herzog, Dagmar, Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts, München 2005. »
  14. Vgl. von Hodenberg, Christina, Konsens und Krise. Eine Geschichte der westdeutschen Medienöffentlichkeit 1945–1973, Göttingen 2006. »
  15. Vgl. Münkel, Daniela, Willy Brandt und die „Vierte Gewalt“. Politik und Massenmedien in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt/New York 2005. »
  16. Vgl. Silies, S. 88. In vielen Sammelbänden zur Geschichte und Kultur der Bundesrepublik sind zumindest Aufsätze über die Frauenbewegung enthalten, vgl. z.B. Strobel; Knafla, Leonore/Kulke, Christine: 15 Jahre neue Frauenbewegung. Und sie bewegt sich noch! – Ein Rückblick nach vorn, in: Roth, Roland /Rucht, Dieter (Hrsg.): Neue soziale Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1987(= Studien zur Geschichte und Politik 252), S. 89-108. »
  17. Vgl. von Behren, Dirk: Die Geschichte des § 218 StGB Tübingen 2004 (= Rothenburger Gespräche zur Strafrechtsgeschichte 4). »
  18. Vgl. Schulz, Atem. Sybille Buske weist auf diese Leerstelle in der Forschung hin, vgl. Buske, S. 191. »
  19. Vgl. Buske, S. 191. »
  20. Vgl. FrauenMediaTurm, Homepage http://www.frauenmediaturm.de/frauenmediaturm/ (Aufruf am 10.11.2015). »
  21. Vgl. FMT-Pressedokumentation: Chronologie § 218. Signaturen: 1962–1970: PD-SE.11.01; 1971: PD-SE.11.02, PD-SE.11.03; 1972: PD-SE:11.04. »
  22. Für den Monat Juni sind in der Pressedokumentation rund 70 Artikel zu finden, von denen etwa 55 genauer untersucht wurden (da kirchliche Gemeindeblätter nur oberflächlich gesichtet wurden). »
  23. Buske beschreibt beispielsweise in ihrem Aufsatz die Mediatisierung der Illegitimität lediger Mütter und erwähnt auch ähnliche Tabuthemen, wie die Pille. »
  24. Vgl. Metzler, S. 57. »
  25. Vgl. Metzler, S. 57. »
  26. Vgl. Metzler, S. 57. »
  27. Vgl. Metzler, S. 57. »
  28. Vgl. Schildt [u.a.], Einleitung, S. 18. »
  29. Vgl. Conze, S. 356. »
  30. Vgl. Arnold, Medienrezeption, S. 326. »
  31. Vgl. Wilke, Tagespresse, S. 225. »
  32. Metzler, S. 58. »
  33. Vgl. von Hodenberg / Siegfried, S. 10, S. 12. »
  34. Vgl. Conze, S. 403; Arnold, Medienrezeption, S. 325. »
  35. von Hodenberg, S. 83. »
  36. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 83. »
  37. Dabei ist besonders die Kluft zwischen der „Kriegs-Generation“ und den „45ern“ zu nennen, welche in Kapitel 3.1, Fn. 82-85 genauer beschrieben werden. »
  38. Vgl. von Hodenberg / Siegfried, S. 12; Arnold, Medienrezeption, S. 328. »
  39. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 394. »
  40. von Hodenberg, Konsens, S. 12. »
  41. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 12; Doering-Manteuffel, S. 311. »
  42. Lachenmeier, S. 68. »
  43. Vgl. Arnold, Medienrezeption, S. 327; Conze, S. 355. »
  44. Herzog, S. 129. »
  45. von Behren, S. 399. »
  46. Vgl. von Behren, S. 399f. »
  47. Vgl. Herzog, S. 126; von Behren, S. 403. So wurden beispielsweise männliche Homosexualität, Pornographie, Ehebruch und Scheidung unter Strafe gestellt. Vgl. Herzog, S. 174. »
  48. Vgl. Herzog, S. 142, 127. »
  49. Deren Erwerb wurde durch die Regierung erschwert. Vgl. Herzog, S. 132. »
  50. Vgl. Herzog, S. 132; von Behren, S. 403. »
  51. Vgl. von Behren, S. 403 »
  52. Herzog, S. 173. Die Liberalisierung würde in den 1970er Jahren in die Reform des Sexualstrafrechts münden. Beispielsweise wurden Ehebruch und Kuppelei entkriminalisiert. Vgl. Schlemmer, S. 237; Strobel, S. 271. »
  53. Vgl. Herzog, S. 173, 178. »
  54. Herzog, S. 196. »
  55. Vgl. von Behren, S. 423; Schulz, Macht, S. 271. »
  56. Vgl. Lenz, S. 275, S. 386. »
  57. Lenz, S. 378. »
  58. Vgl. Lenz, S. 395. Geprägt von ihrer Diversität, wurden diese Projekte meist von Teilbewegungen wie der Mütterbewegung, der Lesbenbewegung oder der „Frauenaktion 70“ durchgeführt, vgl. Lenz, S. 377; Silies, S. 96. »
  59. Silies, S. 105; Schulz, Macht, S. 262. »
  60. Vgl. Schlemmer, S. 241. »
  61. Vgl. Zellner, S. 84f. »
  62. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 10. »
  63. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 369. »
  64. von Hodenberg, Konsens, S. 104. »
  65. Vgl. von Hodenberg, S. 104. »
  66. Vgl. Schildt, Massenmedien, S. 375. »
  67. Münkel, S. 51. »
  68. Auch die wichtige Stellung des Hörfunks in den 1950er Jahren und der in den 1960er Jahren stattfindende Siegeszug des Fernsehens änderten daran wenig. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 91; Münkel, S. 49-51. »
  69. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 182. »
  70. von Hodenberg, Konsens, S. 10. »
  71. von Hodenberg, Konsens, S. 153. »
  72. Vgl. Arnold, S. 340. So wurden zu seinen berühmten „Tee-Gesprächen“ auch nur Medienvertreter eingeladen, die seinen Ansprüchen entsprachen. Vgl. Münkel, S. 82. »
  73. Schildt, Massenmedien, S. 643. »
  74. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 379-381. »
  75. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 189; von Hodenberg, Mass Media, S. 379. »
  76. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 372. »
  77. Vgl. Münkel, S. 49, S. 131. So wurden z.B. die ersten politischen Fernsehmagazine 1957 ausgestrahlt, die „Bild“ schwenkte 1958 auf „mehr Politik“ um und die Auflage des „Spiegel“ stieg immens. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 95. »
  78. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 85. »
  79. von Hodenberg, Konsens, S. 293. »
  80. Arnold, Medienrezeption, S. 330. »
  81. Vgl. von Hodenberg, Kampf, S. 144; von Hodenberg, Mass Media, S. 382. »
  82. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 377. »
  83. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 385. »
  84. Schildt, Wohlstand, S. 40. »
  85. Vgl. Schildt, Wohlstand, S. 40. »
  86. Vgl. Münkel, S. 131; von Hodenberg, Konsens, S. 11. »
  87. Vgl. Münkel, S. 131. »
  88. Vgl. Fahlenbrach, S. 16. »
  89. Lier, S. 23. »
  90. Vgl. Lier, S. 23. Außerdem fanden viele „68er“ spätestens im Laufe der frühen 1970er Jahre Arbeit in den Medien und trugen mit ihrer persönlichen Überzeugung und Politisierung dazu bei, dass Medienpraxis und –institutionen zunehmend demokratisiert wurden.Vgl. von Hodenberg, S. 157. »
  91. Vgl. Münkel, S. 132. »
  92. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 370, S. 395. »
  93. Vgl. Schildt, Massenmedien, S. 639. »
  94. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 372. »
  95. von Hodenberg, Konsens, S. 184. »
  96. von Hodenberg, Konsens, S. 184. »
  97. von Hodenberg, Konsens, S. 198. »
  98. von Hodenberg, Kampf, S. 142. »
  99. Vgl. Münkel, S. 103; von Hodenberg, Mass Media, S. 375. Die Auflagen der Ende der 1960er Jahre verbliebenen Illustrierten „Bunte“, „Stern“, Quick“ und „(Neue) Revue“ übertraten alle die Millionengrenze. Vgl. Arnold, Medienrezeption, S. 329. »
  100. Vgl. von Hodenberg, Mass Media, S. 375. »
  101. von Hodenberg, Kampf, S. 142. »
  102. Vgl. von Hodenberg, Kamp, S. 142; Glasenapp, S. 138. »
  103. Glasenapp, S. 135. »
  104. Vgl. von Hodenberg, Konsens, S. 450. »
  105. Vgl. Ferree, S. 26. »
  106. von Behren, S. 427. »
  107. Vgl. Ferree, S. 27. »
  108. Vgl. Schwartz, S. 114. »
  109. Schlemmer, S. 239. »
  110. Vgl. Schlemmer, S. 239; Ferree, S. 27. »
  111. Vgl. Ferree, S. 27. »
  112. Lißke, S. 105. »
  113. Vgl. Lißke, S. 105. »
  114. Vgl. von Behren, S. 404. Lediglich das Strafmaß wurde auf den Stand der Vorkriegszeit zurückgesetzt. »
  115. Für die 1950er Jahre gingen Experten von einer halben bis zu einer Million Abtreibungen pro Jahr aus. Vgl. Herzog, S. 156f. »
  116. Die kriminologische Indikation sollte der Frau die Möglichkeit geben, im Falle einer Vergewaltigung legal ihre Schwangerschaft unterbrechen zu können. Vgl. von Behren, S. 407f. »
  117. Vgl. von Behren, S. 407f.; Schwartz, S. 115. »
  118. Vgl. von Behren, S. 408f. »
  119. Vgl. Schulz, Atem, S. 143; Ferree, S. 32; von Behren, S. 412. »
  120. Aus der Regierungserklärung Willy Brandts vom 28.10.1969, in: Freise, S. 29. »
  121. Vgl. von Behren, S. 411. »
  122. Danach wäre der Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimester nach einer Beratung legal, vgl. Ferree, S. 32. »
  123. Vgl. Knafla / Kulke, S. 93. »
  124. Vgl. Lißke, S. 114. »
  125. Schulz, Atem, S. 107. »
  126. Vgl. z.B. Schlemmer, S. 240. »
  127. Vgl. Schwarzer. »
  128. Vgl. Dünnebier / <a-size-medium>von Paczensky</a-size-medium>, S. 73f. »
  129. Vgl. Dünnebier / von Paczensky, S. 76. »
  130. Vgl. Schulz, Macht, S. 259. »
  131. Vgl. Schulz, Atem, S. 108; von Behren, S. 425. »
  132. Vgl. Buske, S. 191. »
  133. In dieser Arbeit erwähnt beispielsweise ausnahmslos jeder Aufsatz, der die Frauenbewegung erwähnt, auch das „Stern“-Titelbild. »
  134. Siehe Forschungsstand. »
  135. Für 1962 und 1968 sind je zwei Artikel dokumentiert, für 1965 und 1967 jeweils ein Artikel, für 1966 vier und für 1969 sechs Artikel. »
  136. So beschreibt es auch Lißke, S. 99. »
  137. So sind für den August nur noch vier, für den September 12, für den Oktober drei und für November und Dezember neun bzw. zwei Artikel zu finden. »
  138. Vgl. Lachenmeier, S. 66. »
  139. Diesen Anschein erweckt die Artikelauswahl, wobei die „AZ“ in den vorliegenden Artikeln nur in geringem Maße auf Meinungen beispielsweise der Parteien oder der Kirchen eingeht. »
  140. Münzing, 374 Frauen protestieren gegen Paragraph 218, in: Münchner Abendzeitung (AZ), 2.6. 1971. »
  141. Münzing, Aufstand der Frauen, in: AZ, 3.6.1971. »
  142. Münzing, Aufstand der Frauen, in: AZ, 3.6.1971. »
  143. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  144. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  145. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  146. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  147. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  148. Vgl. Friedmann, Aufstand der Frauen, in: AZ, 4.6.1971. »
  149. Vgl. Stern 25, 16. 6. 1971, S. 18f. »
  150. Vgl. Münzing, Aufstand der Frauen, in: AZ, 3.6.1971. »
  151. Vgl. O.A., Schafft diesen Paragraphen ab, in: AZ, 5.6.1971. »
  152. Vgl. z.B. Aufrufe in AZ, 5.6.1971; 9.6.1971;19.6.1971. »
  153. Vgl. O.A., Schafft diesen Paragraphen ab, in: AZ, 5.6.1971. »
  154. Vgl. O.A., Schafft diesen Paragraphen ab, in: AZ, 5.6.1971. »
  155. Vgl. z.B. AZ, 9.6.1971; 13.6.1971; 14.6.1971; 17.6.1971. »
  156. Wilke, Tagespresse, S. 223. »
  157. Vgl. Glaeser, Fünfzig Frankfurterinnen stehen mit dem Namen ein, in: Frankfurter Rundschau (FR), 5.6. 1971. »
  158. Vgl. Krumm, Betonte Gelassenheit, in: FR, 5.6. 1971. »
  159. Vgl. AZ, Aufstand der Frauen, 3.6.1971. Dies ist der erste ausführlichere Artikel der „AZ“ nach Veröffentlichung des Titelbilds. »
  160. Vgl. z.B. O.A., Von Amts wegen verpflichtet, in: FR, 7.6. 1971; Karl-Heinz Bernhard, FDP notfalls allein gegen § 218, in: FR, 14.6.1971. »
  161. Vgl. Bernhard, FDP notfalls allein gegen § 218, in: FR, 14.6.1971. »
  162. Vgl. Fn. 143. »
  163. O.A., FR-Leser nehmen Stellung zum Paragraph 218. ‚Ein Recht das schon lange keins mehr ist‘, in: FR, 12.6.1971. »
  164. O.A., FR-Leser nehmen Stellung zum Paragraph 218. ‚Ein Recht das schon lange keins mehr ist‘, in: FR, 12.6.1971. »
  165. Vgl. O.A., CDU-Stadtverordneter erstattet Anzeige gegen Vera Tschechowa, in: FR, 8.6.1971. »
  166. In der Pressedokumentation findet sich dieser nicht. »
  167. O.A., Politiker kritisieren die Anzeige Gersters, in: FR, 10.6.1971. »
  168. O.A., Politiker kritisieren die Anzeige Gersters, in: FR, 10.6.1971. »
  169. O.A., Schüler wenden sich an Jahn. In einem Brief Abschaffung des Paragraphen 218 gefordert, in: FR, 10.6.1971. »
  170. O.A., Schüler wenden sich an Jahn. In einem Brief Abschaffung des Paragraphen 218 gefordert, in: FR, 10.6.1971. »
  171. Vgl. O.A., FR-Leser nehmen Stellung zum Paragraph 218. ‚Ein Recht das schon lange keins mehr ist‘, in: FR, 12.6.1971. »
  172. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  173. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  174. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  175. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  176. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  177. So gab die „FR“ im Übrigen ebenfalls Uhrzeit und Adressen von Unterschriftenaktionen bekannt und animierte dadurch natürlich entsprechend zur Solidarisierung mit den Frauen. Vgl. Glaeser, Fünfzig Frankfurterinnen stehen mit dem Namen ein, 5.6.1971. »
  178. Den ‚Realismus‘ kann man ihr vor allem im Kontrast zur „AZ“ attestieren, welche durch die große Solidarität für die Belange der Frauen, deren Aktion sie so eng begleitet hatte, drastischere Forderungen und eine entsprechende Berichterstattung hatte. »
  179. O.A., Das Streiflicht, in: Süddeutsche Zeitung, 3.6.1971. »
  180. Schueler, Frauen gegen einen Paragraphen, in: Die Zeit, 9.6.1971. »
  181. Dabei ging die „Zeit“ beispielsweise nicht auf ein Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein – ein Argument, was letztendlich immer mit dem des Schutzes werdenden Lebens gekontert werden konnte – auf die Tatsache ein, dass das Gesetz schlicht seiner die sozial Schwachen treffenden Willkür und überhaupt seiner Wirkungslosigkeit willens einer dringlichen Reform bedurfte. Vgl. Schueler, Frauen gegen einen Paragraphen, in: Die Zeit, 9.6.1971. Im Übrigen veröffentlichte die „FR“ einen Artikel, der ebenfalls vor allem auf die gesetzliche Willkür einging, die Paragraph 218 mit sich zog. Vgl. Reifenratz, Millionen werden einmal im Leben ‚kriminell‘, in: FR, 21.6.1971. »
  182. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  183. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  184. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  185. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  186. Vgl. Jäger / Mensching, Stadtrat: Ich zeige Romy an, in: Bild, 5.6.1971. »
  187. O.A., Wir haben unser Kind ermordet, in: Neue Bildpost, 13.6.1971. »
  188. Hielscher, Jahn, frag die Frauen und nicht die Kirche, in: AZ, 3.6.1971. »
  189. O.A., Stars ohne Glanz, in: Neue Bildpost, 20.6.1971. »
  190. O.A., Stars ohne Glanz, in: Neue Bildpost, 20.6.1971. »
  191. O.A., Stars ohne Glanz, in: Neue Bildpost, 20.6.1971. »
  192. O.A., Post für die Bildpost. ‚Bitte nicht schweigen‘, in: Neue Bildpost, 27.6.1971. »
  193. O.A., Post für die Bildpost. ‚Bitte nicht schweigen‘, in: Neue Bildpost, 27.6.1971. »
  194. Vgl. O.A., Romy Schneider: Ich will noch ein Kind und keine Abtreibung, in: Bild, 3.6. 1971. »
  195. Vgl. O.A., Niemals abgetrieben, in: Bild, 4.6.1971. »
  196. Vgl. O.A., Weiter Diskussion um § 218“, in: AZ, 4.6.1971. »
  197. Vgl. O.A., Gegendarstellung, in: AZ, 9.6.1971. »
  198. Vgl. O.A., Bild gab der AZ eine falsche Gegendarstellung, in: AZ, 11.6.1971. »
  199. O.A., Vera: Ich bin entsetzt, in: Bild, 3.6.1971. »
  200. Vgl. Völkel, „Völlige Freigabe kommt nicht in Frage!“, in: Bild, 3.6.1971. »
  201. Vgl. Völkel, „Völlige Freigabe kommt nicht in Frage!“, in: Bild, 3.6.1971. »
  202. Vgl. Fn. 164. »
  203. Völkel, „Völlige Freigabe kommt nicht in Frage!“, in: Bild, 3.6.1971. Anm.: Natürlich muss bedacht werden, dass unterschiedliche Landes-Fraktionen der einzelnen Parteien unterschiedlich liberale Einstellungen hatten – trotzdem ist zu vermuten, dass aus einer Auswahl unterschiedlicher Stellungnahmen die Bild gerne eine gemäßigtere Äußerung wiedergab, und beispielsweise die FR eine deutlich liberalere. »
  204. Vgl. Mensching, Münchens SPD für die Abschaffung des Paragraphen 218, in: Bild, 7.6.1971. »
  205. Vgl. Körner, … und manche lösen das schwerste Problem mit der linken Hand, in: Bild, 7.6.1971. »
  206. O.A., Auf, Männer, haltet jetzt zu den Frauen! In: Bild, 9.6.1971. »
  207. Vgl. Renner, Vorerst keine Brücke zwischen den Lagern, in: Die Welt, 9.6.1971. »
  208. Kirchhoff, Das werdende Leben muß geschützt werden, in: Die Welt, 11.6.1971. »
  209. Beispielsweise erklärten 92,70% der Ärzte, sie würden eine „gewisse Liberalisierung“ befürworten, die Mehrheit war aber entschieden gegen eine Fristenlösung. Auch die soziale Indikation wurde in der Umfrage befürwortet, wobei deren Spielraum und Grenzen weiterer Diskussion bedürfe. Vgl. Kirchhoff, Das werdende Leben muß geschützt werden, Vgl. Die Welt, 11.6.1971. »
  210. Dies wurde in Kapitel 5.1 ausgeführt. »
  211. Vgl. Schulz, Atem, S. 166. »
  212. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, der Schutz werdenden Lebens müsse Vorrang haben vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Vgl. Ferree, S. 34. »
  213. Vgl. Strobel, S. 263. »
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Ilka Braun hat Historisch orientierte Kulturwissenschaften an der Universität des Saarlandes studiert und ist derzeit Studentin des Masterstudiengang Public History an der Universität zu Köln.

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Ilka Braun: Presselandschaft im Wandel? Zur Presserezeption des Stern-Titels „Wir haben abgetrieben!“ vom 6. Juni 1971, in: Skriptum 6 (2017), Nr. 1, URN: urn:nbn:de:0289-2017051154, Abs. XY [Datum des Zugriffes].